Duisburg. Das Duisburger Amtsgericht hat ein Duo verurteilt. Die beiden Männer hatten mit gefälschten Führerscheinen aus der Ukraine gehandelt.
Der Prozess gegen zwei 38 und 52 Jahre alte Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz endete nach nur zwei Tagen. Ohne Geständnis der Angeklagten hätte das wohl deutlich länger gedauert. So kamen die Männer, die 2018 und 2019 mit in der Ukraine hergestellten falschen polnischen Führerscheinen handelten, mit Bewährungsstrafen davon.
Ermittlungen waren zunächst in Süddeutschland in Gang gekommen. Doch schnell führte die Spur nach Duisburg. „Wir haben Telefongespräche abgefangen und so schnell Einblicke bekommen“, berichtete der Ermittlungsführer der Duisburger Kriminalpolizei vor Gericht.
Prozess in Duisburg: Dreiste Lügen wirkten bei der Kundenakquise
Während einer der Angeklagten sich aufgrund schlechter Deutschkenntnisse aus der Kunden-Akquise heraus gehalten habe, sei der Komplize im Umgang mit Kunden, die auf Annoncen in sozialen Netzwerken reagierten, sehr erfolgreich gewesen. „Er führte professionelle Telefongespräche, insbesondere wenn Kunden Bedenken hatten.“
Dann wurde ihnen aufgetischt, einem großen Teil der Streifenwagen fehle die technische Ausstattung, um die Fälschungen zu entdecken. Außerdem sei das ja auch Sache der polnischen Polizei. Dreiste Lügen, die aber offenbar funktionierten und Menschen in ganz Deutschland dazu brachten, Tausende Euro zu überweisen.
Polizei entdeckt in Wohnung Listen mit Kundendaten
Als die Polizei schließlich zugriff, entdeckte sie eine als Büro für die kriminellen Geschäfte genutzte Wohnung und fand Listen, deren Daten Kunden zugeordnet werden konnten. „Wir haben gegen diese Menschen weitere Verfahren eingeleitet“, so der Ermittlungsführer im Zeugenstand. Der Absender der falschen Papiere saß in der Ukraine. „In diese Richtung war dann schnell Schluss mit Ermittlungen.“
Von den in der Anklage aufgelisteten 178 Fällen blieben im Urteil nur 52 Fälle übrig. Angesichts der Geständnisse und des Fehlens nennenswerter Vorstrafen setzte das Schöffengericht gegen beide Angeklagte jeweils eine zweijährige Haftstrafe auf vier Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss jeder 1200 Euro Geldbuße zahlen und 120 Sozialstunden ableisten. Und den Gewinn von 52.000 Euro – zumindest die Anzahlung der Kunden in den abgeurteilten 52 Fällen – zieht der Staat bei den beiden Duisburgern ebenfalls ein.
Verfahren gegen Ehefrau und Oberhausener eingestellt
Die Verfahren gegen die Ehefrau des 38 Jahre alten Angeklagten und einen 29-jährigen Oberhausener waren zuvor eingestellt worden. Drei mutmaßliche Komplizen, die vor allem ihre Konten für die kriminellen Geschäfte zur Verfügung gestellt haben sollen, steht coronabedingt noch aus. Eigentlich hatten alle zusammen auf der Anklagebank sitzen sollen.