Duisburg. Ein 23-Jähriger hat seinem Zellengenossen in Duisburg ein Stück Ohr abgebissen. Er hielt den Mann offenbar für einen Kinderschänder.

Wegen einer Reihe von Straftaten steht ein 23-Jähriger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Am zweiten Verhandlungstag legte der Mann ein Geständnis ab: Er gab auch zu, im Mai 2020 einem Mithäftling in der Justizvollzugsanstalt Hamborn ein Stück aus dem Ohr gebissen zu haben.

Mitgefangene sollen den 23-Jährigen dazu angestachelt haben. Ohne Vorwarnung war der Mann dem Zellengenossen auf den Rücken gesprungen, hatte ihn umklammert und ihm ins Ohr gebissen. Nach Darstellung seiner Verteidigerin war der 23-Jährige durch Einflüsterungen von Mithäftlingen zu der Tat gebracht worden.

Denn im Gefängnis hielt man das Opfer der Beiß-Attacke offenbar für einen Kinderschänder und soll allgemein der Ansicht gewesen sein, dass man eigene Methoden zur Bestrafung des Mannes anwenden müsse.

Duisburger (23) droht Unterbringung in Psychiatrie

Der Beschuldigte gab auch mehrere Diebstähle aus Drogeriemärkten zu. Er ließ elektrische Zahnbürsten und Parfüm mitgehen. „Mein Mandant hatte keinerlei Einkommen und benötigte dringend Geld“, so seine Anwältin. Geld, das er vor allem in den Kauf von Drogen investiert haben soll. Der 23-Jährige hatte vor seiner Inhaftierung zuletzt in einer Obdachlosenunterkunft in Kaßlerfeld gelebt. Aus der war er heraus geflogen, nachdem er einen Mitbewohner schlug, weil der ihm keinen Tabak geben wollte. Ein Hausverbot ignorierte er, forderte von einem Betreuer dennoch Taschengeld. „Ich hatte das mit dem Hausverbot nicht so ernst genommen und schnell wieder vergessen“, gab der Beschuldigte zu.

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Dem vorbestraften 23-Jährigen, der in der Vergangenheit bereits längere Zeit hinter Gittern zubringen musste, droht nun aufgrund einer psychischen Erkrankung die unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Über einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft will das Landgericht Mitte März entscheiden.