Duisburg. Zum Schutz vor dem Coronavirus: Wie 20.600 Bedürftige in Duisburg nach Angaben der Stadt an jeweils zehn kostenlose FFP2-Masken kommen.

Die Stadt versorgt mehr als 20.600 bedürftige Menschen in Duisburg mit jeweils zehn medizinischen Masken zum Schutz gegen das Coronavirus. Die mehr als 206.000 Masken hat das Land Nordrhein-Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt. Nach Angaben der Stadt sollte die Verteilung bis zum vergangenen Wochenende abgeschlossen sein.

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Rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nach Angaben des Stadtsprechers Falko Firlus den Versand vorbereitet. Verschickt worden sind die FFP2-Masken demnach mit einem Anschreiben des Oberbürgermeisters Sören Link an Personen, die in einer eigenen Wohnung leben wie Empfänger von Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherungsleistung, Wohngeld sowie Asylbewerber. Der Versand sei aber auch an Empfänger in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Wohngruppen sowie an Asylsuchende in Heimen erfolgt.

Stadt Duisburg: Obdachlose bekommen Masken unter anderem von Ehrenamtlichen

Obdachlose erhalten die Masken laut Firlus über verschiedene Gruppen von Ehrenamtlichen, die Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle (ZABV) sowie ebenfalls in den Unterkünften. Darüber hinaus stelle das Land den Tafeln sowie dem Caritasverband Masken zur Verteilung an Obdachlose zur Verfügung.

Zuletzt war eine bundesweite Debatte entfacht, ob zehn Masken für Bedürftige ausreichen. So war ein Hartz-IV-Empfänger in einem Eilantrag vor dem Sozialgericht Karlsruhe mit der Forderung nach einer Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter zwar gescheitert. Das Gericht sprach ihm jedoch ein Recht auf 20 kostenlose FFP2-Masken pro Woche zu. Alternativ sei ein Hartz-IV-Zuschuss von 129 Euro pro Monat denkbar.

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Die Stadt Duisburg verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es sich hier lediglich um einen Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren des Sozialgerichts Karlsruhe, bezogen auf einen einzigen Fall (Az.: S 12 AS 213/21 ER) handele und um kein rechtskräftiges Urteil. Darüber hinaus habe das Münchener Sozialgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Az.: S 46 SO 29/21 ER).

Der Stadtspitze in Gelsenkirchen waren die in diesem Fall 140.000 kostenlos vom Land NRW zur Verfügung gestellten Masken für Bedürftige hingegen zu wenig. Sie stockte die Zahl um weitere 140.000 Schutzmasken auf.