Duisburg. Die Leiche des bei einem Polizeieinsatz getöteten Mannes ist am Montag obduziert worden. Bei dem Stalker, der am Samstagabend nach Angaben der Polizei durch einen Schuss aus der eigenen Pistole ums Leben kam, handelt es sich um einen 27-Jährigen aus Bönen.

Bei dem Stalker, der am Samstagabend nach Angaben der Polizei durch einen Schuss aus der eigenen Pistole ums Leben kam, handelt es sich um einen in Polen geborenen 27-jährigen Mann aus dem westfälischen Bönen. Wie berichtet, hatte sich nach den Ermittlungen der Polizei bei seiner Festnahme ein Schuss aus seiner Waffe gelöst. Sie hatte den Kopf des 27-Jährigen durchschlagen, war einem Polizeibeamten durch die Hand gedrungen und hatte zuletzt eine Polizeibeamtin schwer verletzt.

Die Obduktion hat nach Angaben von Staatsanwältin Karin Hülsen bestätigt, dass es nur einen Schuss gegeben hat: „Das ist definitiv!” Am Montagnachmittag wurden erstmals die verletzten Polizeibeamten vernommen.

Laut Staatsanwaltschaft hat der 27-Jährige sein späteres Stalking-Opfer im vergangenen Jahr übers Internet kennengelernt. „Doch nach einem ersten Treffen wollte die Frau keinen Kontakt mehr.” Das habe der 27-Jährige wohl anders gesehen.

Zwar gibt die Polizei zum aktuellen Fall keine weiteren Ermittlungsergebnisse bekannt, aber Hans-Dieter Fischer, Leiter des auch für Stalking zuständigen Kriminalkommissariats 12, weiß aus seiner täglichen Arbeit, dass es jeden Monat durchschnittlich 15 Fälle von Stalking in Duisburg gibt. „Rund 25 Anzeigen erreichen uns jeden Monat. Nicht in jedem Fall handelt es sich um Stalking im Sinne des Paragrafen 238.” In einem aktuellen Verfahren ist ein verurteilter Stalker (ein Jahr und drei Monate auf Bewährung) in Berufung gegangen.

Der Straftatbestand des Stalkings ist im April 2007 ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden. „Zwei Komponenten müssen erfüllt sein: Beharrlichkeit des Täters und schwerwiegende Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung des Opfers.”

Oftmals sind es nach den Erfahrungen Fischers ehemalige Partner, die mit einer Trennung nicht klarkommen. „Anfangs sucht der Ex-Partner meist noch auf vernünftige Art und Weise das Gespräch.” Erst wenn der Ex-Partner dann keinen Umgang mehr wünscht, beginnt das, was beim Stalking im Sinne des Strafrechts enden kann: Unerwünschte Anrufe, Auflauern an der Tür, Blicke durchs Fenster, Verfolgen des Autos, auch körperliche Angriffe oder das Abdrängen des Autos mit dem Ex-Partner bzw. Partnerin am Steuer.

Im Jahr 2008 verzeichnet die Duisburger Kriminalitätsstatistik 182 Fälle von Stalking. Aufklärungsquote: 86 Prozent. Drei Viertel der Opfer waren Frauen, 45 waren Männer. Der größte Teil der Tatverdächtigen war im Alter von 15 bis 50 Jahren.

Die Hintergründe des aktuellen Falls, bei dem es zu dem tödlichen Schuss kam, sind Hans-Dieter Fischer nicht bekannt: „Ich kenne den Sachverhalt auch nur aus der Presse.” Den Versuch, den Streit zwischen dem Stalker und seinem Opfer zu beenden, bezahlten die beiden Polizisten mit schweren Verletzungen. Fischers Erfahrung: „Stalker lassen sich nur bis zu einem gewissen Maße von Platzverweisen beeindrucken.”