Duisburg. Wie sich das Steingartenverbot auf Duisburg auswirkt: Sind neue Steingärten möglich? Was gilt für Alte? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Neue Steingärten soll es in Duisburg künftig deutlich weniger geben. Das bedeutet allerdings nicht, dass grundsätzlich keine Steingärten mehr erlaubt sind – denn die konkreten Bedingungen sind nicht ganz einfach. Hendrik Trappmann, Leiter des Amts für Stadtentwicklung, beantwortet die wichtigsten Fragen:
Duisburg: Wo sind neue Steingärten verboten?
In jedem Bereich, für den ein neuer Bebauungsplan mit Vorgartenzone aufgestellt wird – vorausgesetzt, der Rat beschließt den entsprechenden Passus der Verwaltung bei der Aufstellung des Planes. Das betrifft vor allem Neubaugebiete, wie den Alten Angerbach und 6-Seen-Wedau.
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Der entsprechende Beschluss dürfte bei neuen Bebauungsplänen reine Formsache sein: Laut Hendrik Trappmann wurde das Steingartenverbot bei allen B-Plänen, die seit Gültigkeit der Verordnung Anfang 2019 diskutiert wurden, beschlossen; betroffen davon waren nach seinen Angaben etwa 350 Haushalte. Das Gleiche gilt für Umstrukturierungen, wenn also zum Beispiel ein Gewerbegebiet geändert wird zu einem Wohngebiet.
Wo sind neue Steingärten noch erlaubt?
Grundsätzlich dort, wo kein neuer B-Plan mit Steingartenverbot gilt – also fast überall in Duisburg. „Den Teil der Bebauung, der schon vorhanden ist, können wir nicht regeln“, erläutert Trappmann. Das gilt auch dort, wo es zwar Bebauung gibt, aber keinen B-Plan. „Keiner legt über Duissern oder Neudorf noch einen flächendeckenden B-Plan“, sagt der Amtsleiter. „Solche Bereiche waren bebaut, bevor es überhaupt B-Pläne gab.“
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Einschränkung: In solchen Bereichen gilt die sogenannte Ortsüblichkeit. Ein Abweichen von der etablierten Norm in der Nachbarschaft ist nicht erlaubt.
Was gilt für alte Steingärten?
Grundsätzlich: Bestandsschutz. „Wenn ich seit 30 Jahren einen Steingarten habe, muss ich den nicht in einen Grüngarten umwandeln.“ Mit der Verordnung zum Steingartenverbot „regeln wir nur die Zukunft.“
Was will die Stadt mit dem Steingartenverbot erreichen?
„Komplett asphaltierte Flächen sind uns ein Dorn im Auge“, sagt Trappmann und nennt die Stichpunkte Versiegelung, fehlende Vegetation und Stadtklima. Das Zielt, das die Stadt mit dem Verbot erreichen will: „Die Gärten möglichst grün halten.“
Warum ist die Vorschrift so umständlich formuliert?
In der Festsetzung der Stadt heißt es unter anderem: „Die im Plan als Vorgärten gekennzeichneten Zonen sind vollständig mit Vegetation, welche einen unmittelbaren Kontakt zur belebten Bodenzone aufweist, zu begrünen und dauerhaft zu erhalten.“ Eine umständliche, aber präzise Formulierung, wie Trappmann erläutert: „Wenn ich sage begrünen, läuft im Zweifel jemand in den Baumarkt, kauft grüne Farbe und streicht den Asphalt grün an.“
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