Duisburg/Mülheim. Es klingt nach einer Räuberpistole: Bei der Suche nach Drogen in Duisburg sollen Männer aus Mülheim Geiseln genommen haben. Urteil am Donnerstag.

Es ging um ein Kilo Marihuana, das aus einem Auto verschwand. Bei dem Versuch, den neuen Besitzer des Rauschgifts ausfindig zu machen und die Drogen zurück zu erlangen, sollen drei 22 bis 26 Jahre alte Männer aus Mülheim am 11. Juni 2018 alles andere als zimperlich gewesen sein. Die Anklage warf ihnen unter anderem Körperverletzung, Bedrohung und erpresserischen Menschenraub vor.

Doch der Prozess vor dem Landgericht Duisburg kam zu einem schnellen Ende: Ohne Urteil. In Duisburg soll das Trio den mutmaßlichen neuen Drogenbesitzer und zwei seiner Gäste bedroht haben. Doch der Mann verwies auf einen Bekannten, an den er das Marihuana inzwischen weiter gegeben habe. Kurzerhand sollen die Angeklagten die drei Duisburger als Geiseln genommen und mit ihnen zur nächsten Adresse gefahren sein. Dort trat man eine Tür ein, fand aber den Gesuchten nicht.

Prozess in Duisburg: Bericht über Folterungen im Wald

Schließlich sollen die drei Mülheimer die Frau aus Duisburg laufen gelassen haben, während sie die beiden Männer noch eine Weile in einem Waldstück gefoltert haben sollen. Erst als die Geschädigten versprachen, Geld auftreiben zu wollen, durften sie gehen.

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Beim Auftakt des Verfahrens hatten vor gut einer Woche allerdings nur zwei Männer auf der Anklagebank gesessen. Ein 26-Jähriger blieb dem Verfahren unentschuldigt fern. Es erging Haftbefehl gegen den Verdächtigen. Bislang blieb die Fahndung nach ihm allerdings ohne Erfolg. Ob und wann gegen ihn verhandelt werden kann, bleibt völlig offen.

Verfahren gegen zwei junge Männer aus Mülheim eingestellt

Gegen die zwei anwesenden Angeklagten endete das Verfahren ohne Urteil. Zum Glück, jedenfalls mit Blick darauf, dass den beteiligten Juristen möglicherweise ein langer Prozess bevor gestanden hätte den man schließlich gegen den dritten Mann noch einmal hätte führen müssen, fanden sich bei beiden Mülheimern einige größerer Vorstrafen. Da im Falle einer Verurteilung neue Gesamtstrafen hätten gebildet werden müssen, die Gesamthöhe sich unter dem Strich aber nur geringfügig verändert hätte, wurde das Verfahren gegen die jungen Männer kurzerhand eingestellt.