Duisburg. Wegen Kindesmissbrauch verurteilte das Landgericht Duisburg einen 29-Jährigen zu mehrjähriger Haft. Seine Opfer sind Töchter der Ex-Partnerin.

Mit einem deutlichen Urteil wegen Kindesmissbrauchs endete vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 29-jährigen Angeklagten. Weil er über Jahre die Töchter seiner Ex-Lebensgefährtin missbrauchte, die zu Beginn der Taten gerade einmal drei und fünf Jahre alt waren, muss der Mann sechs Jahre ins Gefängnis.

Zu Beginn des zweitägigen Verfahrens hatte der in Duisburg geborene Angeklagte aus Castrop-Rauxel rückhaltlos gestanden, sich zwischen 2015 und 2020 immer wieder an den Mädchen vergangen zu haben. Die Taten ereigneten sich, wenn der er sich im Rahmen seines Besuchsrechtes an Wochenenden in der Wohnung der Ex-Partnerin, wo die Kinder lebten, aufhielt. Das Paar hat auch eine gemeinsame Tochter, die ebenfalls bei der Mutter wohnt.

Mutter der Mädchen ermittelte auf eigene Faust

Im Urteil blieben 33 der ursprünglich mehr als 60 angeklagten Fälle übrig. Die restlichen Anklagepunkte stellte das Gericht ein, um das Urteil juristisch zu verschlanken. Auf das Strafmaß habe das allerdings keinen Einfluss, betonte der Vorsitzende der Strafkammer.

Nachdem sich die Kinder ihrer Mutter anvertraut hatten, ermittelte die Frau auf eigene Faust. Um ihren Ex-Partner als Pädophilen zu überführen, nahm sie im Internet Kontakt zu ihm auf und tat dabei so, als sei sie ein 14-jähriges Mädchen. Der Angeklagte reagierte wie von seiner einstigen Lebensgefährtin erwartet: Er schickte intime Bilder von sich und bat das vermeintliche Kind, auch von sich selbst entsprechende Fotos zu schicken.

Psychiater hielt Angeklagten für voll schuldfähig

Ein psychiatrischer Sachverständiger bestätigte, dass der Angeklagte entsprechende Neigungen habe. Allerdings seien die nicht so stark ausgeprägt, dass sie das gesamte Leben des Mannes bestimmten. Eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des 29-Jährigen vermochte dieser Gutachter nicht zu erkennen.

Für den Angeklagten sprachen im Urteil vor allem zwei Gesichtspunkte: Bislang war noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Und mit seinem Geständnis ersparte er den jungen Missbrauchsopfern eine Aussage vor Gericht. Zu Lasten des 29-Jährigen werteten die Richter den langen Tatzeitraum, das sehr junge Alter der missbrauchten Kinder und die psychischen Folgen für die Mädchen, die derzeit noch gar nicht in ihrer ganzen Tragweite absehbar seien.

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