Duisburg. Zwei Duisburger sollen in großem Stil mit falschen polnischen Führerscheinen und Ausweisen gehandelt haben. So endete der erste Prozesstag.

Wegen Urkundenfälschung stehen zwei 38 und 52 Jahre alte Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Zwischen Anfang 2018 bis zu ihrer Festnahme im Mai 2019 sollen sie einen schwunghaften Handel mit in der Ukraine hergestellten falschen polnischen Führerscheinen getrieben haben.

Die Staatsanwältin benötigte fast eine Stunde, um die umfangreiche Anklageschrift, in der 178 Fälle aufgelistet sind, zu verlesen. Das illegale Geschäft sollen die Angeklagten lange Zeit völlig unbehelligt über ein soziales Netzwerk beworben und abgewickelt haben. Kunden, die für die falschen Dokumente zwischen 1000 und 3000 Euro zahlten, gab es in ganz Deutschland.

Da Polen EU-Mitglied ist, hätten sich die Käufer, jedenfalls wenn die Papiere echt gewesen wären, mit den Fälschungen in Deutschland anmelden und – was für die zum Teil offenbar auch deutsche Kundschaft möglicherweise viel wichtiger war – Auto fahren dürfen.

Urkundenfälschung: Verfahren wurde coronabedingt aufgeteilt

Mit auf der Anklagebank sitzt die Ehefrau des 38-Jährigen. Die 37-Jährige soll gemeinsam mit ihrem Ehemann die Idee zu dem kriminellen Geschäft gehabt haben. Darüber, welche Straftaten sie konkret begangen haben soll, schweigt sich die Anklage aber erstaunlicherweise aus. Ein weiterer Angeklagter (29) soll nur in einem Fall eine untergeordnete Rolle gespielt haben.

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Das Verfahren gegen drei weitere mutmaßliche Beteiligte trennte der Vorsitzende des Schöffengerichts kurzfristig ab. Er hatte Bedenken wegen der möglichen Ansteckungsgefahr durch Corona. Bereits in der jetzigen Konstellation reichte das Platzangebot der Räumlichkeiten des Amtsgerichts nicht aus, um Sicherheitsabstände einhalten zu können. Das Verfahren findet in einem Strafkammer-Saal des Landgerichts statt.

Juristen erörterten erst einmal die Sach- und Rechtslage

Die drei Angeklagten, gegen die nun erst später verhandelt werden soll, sollen vor allem für den Transfer der Kundengelder verantwortlich gewesen sein. Sie sollen für die Zahlungseingänge ihre Konten zur Verfügung gestellt und das Geld regelmäßig den beiden Hauptangeklagten übergeben haben.

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Nach der Verlesung der Anklageschrift zogen sich die beteiligten Juristen zu einem Rechtsgespräch zurück. Außerhalb der Öffentlichkeit wurden die Sach- und Rechtslage und die Möglichkeit zu einer so genannten Verständigung erörtert. Sie könnte den Angeklagten im Falle eines Geständnisses eine verhältnismäßig milde Strafe bescheren. Für den Prozess ist am 10. Februar ein weiterer Sitzungstag vorgesehen.