Duisburg. Mit dem Beschluss des Landtags verliert Duisburg einen der vier Landtagswahlkreise, weil der Anteil der Stimmberechtigten im Norden gesunken ist.

Der Landtag hat am Mittwoch einen neuen Zuschnitt der Landtagswahlkreise in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die 128 Stimmbezirke werden künftig nicht mehr nach der Einwohnerzahl, sondern nach der Zahl der dort wohnenden Wahlberechtigten eingeteilt. Duisburg verliert durch die Entscheidung der schwarz-gelben Mehrheit einen der vier Wahlkreise und wird nach der Wahl im Mai 2022 nur noch durch drei Abgeordnete in Düsseldorf vertreten sein.

Duisburg büßt das vierte Mandat ein, weil der Anteil der (wahlberechtigten) Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit gesunken ist – besonders im Nord-Wahlkreis 63. Zu diesem gehörten zuletzt noch Teile des Kreises Wesel. Der neue Wahlkreis 63 (Duisburg III) enthält die Stadtbezirke Hamborn und Meiderich/Beeck sowie die Stadtteile Ruhrort, Neuenkamp, Kaßlerfeld und Duissern.

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Im neuen Wahlkreis 62 (Duisburg II) votieren bei Landtagswahlen in Zukunft Bewohner der Bezirke Walsum und Rheinhausen sowie die der linksrheinischen Stadtteile Alt-Homberg, Hochheide und Baer. Der neue Stimmbezirk 61 („Duisburg I“) besteht aus dem Stadtbezirk Süd und den Bezirk-Mitte-Ortsteilen Altstadt, Neudorf-Nord, Neudorf-Süd, Dellviertel, Hochfeld und Wanheimerort.

SPD stellt bis 2022 vier Duisburger Landtagsabgeordnete

Gegen die entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes stimmten im Landtag SPD und AfD, die Grünen enthielten sich.

Im Mai 2017 waren in Duisburg die vier SPD-Kandidaten Sarah Philipp (60/I, Duisburg-Süd), Rainer Bischoff (61/II, Rheinhausen), Ralf Jäger (62/III, Meiderich/Beeck) und Frank Börner (63/Duisburg IV/Wesel V) direkt in den Landtag gewählt worden.

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Die Mindestgröße nach Einwohnerzahl regelt das Landeswahlgesetz. Danach sollten alle Wahlkreise eine annähernd gleiche Anzahl an Wahlberechtigten umfassen. Eine Neuabgrenzung ist vorzunehmen, wenn die Abweichung 20 Prozent überschreitet.

Wahlberechtigt bei Landtagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

2020 wurden Duisburgs Kommunalwahlbezirke neu geordnet

Nach einem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtes Ende 2019 waren für die Kommunalwahlen am 13. September 2020 auch Kommunalwahlbezirke neu zugeschnitten worden. Seinerzeit bekamen 18 von 36 Duisburger Kommunalwahlkreisen neue Grenzen.