Duisburg. Auch Duisburger Besitzer von Photovoltaikanlagen müssen die entsprechenden Angaben im Marktstammdatenregister eintragen. Warum die Zeit drängt.
Millionen Stromerzeugungsanlagen gibt es in Deutschland. Dazu zählt auch jede Photovoltaikanlage auf privaten Hausdächern. Um einen genauen Überblick über alle Anlagen und Akteure am deutschen Strom- und Gasmarkt zu erlangen, hat die Bundesnetzagentur daher das Marktstammdatenregister ins Leben gerufen. Wer so eine Anlage hat, ist verpflichtet, die entsprechenden Daten ins Register einzutragen. Und das betrifft eben auch Besitzer von sogenannten ortsfesten Batteriespeicheranlagen, von Photovoltaikanlagen. Darauf weisen die Stadtwerke Duisburg hin.
Sie erinnert daher alle Besitzer daran, die Daten ihrer Anlange bis zum 31. Januar im Internet auf www.marktstammdatenregister.de einzugeben, denn dann ende die Registrierungsfrist. Nur wer seine Anlage korrekt registriert hat, könne auch nach dem 31. Januar die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten. Werde eine Bestandsanlage nicht rechtzeitig registriert, halte der Netzbetreiber die Förderung zunächst zurück. Für Neuanlagen gilt demnach eine Frist von einem Monat zur Registrierung nach Inbetriebnahme.
Stadtwerke Duisburg: EEG-Einspeisevergütung läuft nach 20 Jahren aus
Für zahlreiche Photovoltaikanlagen ist nach Angaben der Stadtwerke mit dem Jahreswechsel auch die 20-jährige Einspeisevergütung ausgelaufen. Das gelte auch für die ersten dieser Anlagen in Duisburg. Für die Betreiber stelle sich damit die Frage nach Weiterbetrieb oder Stilllegung. Die Stadtwerke beraten dazu und machen Angebote für den Weiterbetrieb.
Weitere Infos gibt es bei den Experten der Stadtwerke telefonisch unter 0203 604 1111 oder online auf www.stadtwerke-duisburg.de/photovoltaik.
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