Duisburg. Ein 40-Jähriger steht seit Montag wegen Mordversuchs vor dem Landgericht. Am 3. Juni 2020 stach er im Böninger Park auf seine Frau (40) ein.
Bei der Tat, für die ein 40-jähriger Mann aus Betzdorf (Rheinland-Pfalz) sich nun vor dem Landgericht Duisburg verantworten muss, kann man wohl mit Recht von einem Familiendrama sprechen. Vor den Augen der fünf gemeinsamen Töchter stach er am 3. Juni 2020 im Böninger Park auf seine Frau ein und verletzte sie lebensgefährlich am Hals. Die älteste Tochter des Paares (19) wurde verletzt, als sie der Mutter zu helfen versuchte.
Die Anklage geht von versuchtem Mord aus niederen Beweggründen aus. Eifersucht und Besitzdenken hätten den Angeklagten zu der Tat getrieben. Im März war die 40-Jährige aus einer von Gewalt geprägten Ehe geflüchtet, hatte die fünf gemeinsamen Töchter mitgenommen. In einem Frauenhaus in Duisburg fanden sie Unterschlupf.
Gewalt in der Ehe: Frau flüchtete und wollte nicht zurück
Doch der Angeklagte machte den Aufenthaltsort ausfindig, versuchte seine Frau zur Rückkehr zu bewegen. Zuletzt am Tattag, als er sie bei einem Picknick mit den Töchtern im Böninger Park in Hochfeld überraschte. Als die 40-Jährige ihm deutlich machte, dass sie keinesfalls zurückkommen würde, soll er ein Messer gezogen und gesagt haben: „Ich werde dich jetzt töten.“
Die Frau versuchte zu fliehen, doch der Mann holte sie ein, stach zu. Die 19-jährige Tochter warf sich auf ihn. Die Mutter konnte flüchten, wurde aber erneut eingeholt. Diesmal stach der Täter ihr in den Hals, fügte ihr eine lange, stark blutende Schnittwunde zu.
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Wieder warf sich die 19-Jährige auf ihren Vater, hielt ihm das Gesicht zu, damit er nicht sehen konnte, dass seine Frau in ein Gebüsch flüchtete. Im Gerangel wurde die 19-Jährige selbst an der Brust und am Arm verletzt.
Angeklagter beteuert, er habe seine Frau nicht töten wollen
Der Angeklagte gab die Tat zu Beginn der Hauptverhandlung zu: „Ich habe als Ehemann und Vater Fehler gemacht.“ Dass er eine Beziehung zu einer anderen Frau gehabt habe, bedeute aber nicht, dass er seine Familie nicht liebe. Nachdem seine Frau ihn verließ, sei er verzweifelt gewesen. „Ich wollte mich ändern. Ich habe fest geglaubt, dass sie zu mir zurückkehrt.“ Doch als die 40-Jährige ihn am Tattag abblitzen ließ, habe er nicht mehr klar denken können.
„Ich wollte sie nicht töten“, beteuert der Angeklagte. „Ich wollte ihr nur Angst machen.“ Ein Messer habe er immer dabei. „Ich habe viel erlebt und weiß, dass immer was passieren kann.“
Vor der Tat habe er Alkohol und Kokain konsumiert. Daran, dass auch seine Tochter verletzt wurde, hat er angeblich keine Erinnerung. „Es tut mir alles sehr leid. Nach der Tat wusste ich, dass es keine Chance auf Versöhnung mehr geben kann. Ich wollte nur noch weg.“ Am Tag danach wurde der Angeklagte an seiner Wohnanschrift festgenommen.
Nicht sein erster Messerangriff auf seine Ehefrau
„Er war sehr eifersüchtig“, sagte die Geschädigte bei ihrer Zeugenaussage. Immer wieder sei sie geschlagen, bereits mehrfach auch mit einem Messer verletzt worden. „Nach 20 Jahren wollte ich nicht mehr. Ich hatte Angst, dass man mir die Kinder wegnehmen würde.“
Bei der Tat habe sie sich mehr Sorgen um die Töchter als um sich selbst gemacht. „Mein Leben war mir nicht wichtig.“ Für das Verfahren sind bis 23. Februar fünf weitere Sitzungstage geplant.
>> MORDMERKMALE IM STRAFGESETZBUCH
Mord findet sich in Paragraf 211 des Strafgesetzbuches. Er liegt dann vor, wenn der Täter oder die Täterin „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet“.
Über die so genannten Mordmerkmal und die damit verbundene bisherige Form der Unterscheidung von Mord und Totschlag wird seit Jahren unter Rechtswissenschaftlern debattiert. Für Mord ist bislang jedenfalls nur eine Strafe vorgesehen: lebenslange Haft. Bei einer versuchten Tat kann die Strafe gemildert werden.
Hinweis der Redaktion vom 19. Januar 2021: In einer ersten Version dieses Artikels stand fälschlicherweise, der Angeklagte habe im Raum Aachen statt in Betzdorf gewohnt. Dies haben wir korrigiert.