Duisburg. Solingen sowie die Kreise Düren und Lippe haben nächtliche Ausgangsbeschränkungen beschlossen. Warum diese im Hotspot Duisburg noch nicht gelten.

Im Dauer-Hotspot Duisburg gilt seit Mittwoch eine von der Coronaschutzverordnung NRW abweichende Kontaktbeschränkung. Diese ist eine der Maßnahmen, die Städte und Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) anordnen. Andere Hotspot-Kreise und -Städte in Nordrhein-Westfalen haben eine Ausgangsbeschränkung angeordnet. Auch im Duisburger Rathaus wird darüber seit längerer Zeit diskutiert.

Für den Krisenstab bleibe „eine Ausgangssperre weiterhin eine mögliche Option, wenn die Infektionszahlen in Duisburg nicht signifikant zurückgehen“, sagt Stadtsprecher Peter Hilbrands auf Nachfrage.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen: Hohe Bußgelder drohen

In Solingen (Sieben-Tage-Inzidenz am 16. Dezember: 271,9) gilt seit Mittwoch eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. In diesem Zeitraum dürfen die Solinger ihre Wohnungen nur aus „gewichtigen Gründen“ verlassen, etwa für ehrenamtliche Einsätze in Hilfsorganisationen, „medizinische Notwendigkeiten, die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen“ oder für „die notwendige Versorgung von Tieren“. Die Einhaltung kontrollieren Ordnungsamt und Polizei, es droht ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro. „Der zuständige Polizeipräsident in Wuppertal hat ein entsprechendes Amtshilfeersuchen der Stadt Solingen positiv beschieden“, teilte die Stadt mit.

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Die Solinger Stadtspitze hatte sich dazu entschieden, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 280 Infektionen pro 100.000 Einwohner gestiegen war. Der Kreis Lippe (16.12.: 249,8) hatte zuvor mit einer Ausgangssperre reagiert, als die Neuinfektionsrate am 11. Dezember auf 315,1 gestiegen war. Im Kreis Düren (16.12.: 229) gilt eine Ausgangsbeschränkung ebenfalls seit dem 12. Dezember.

Gravierender Eingriff in Grundrechte – „erscheint im Augenblick nicht gerechtfertigt“

Auch die Stadt Duisburg (16.12.: 220,8) entscheidet über eine Ausgangsbeschränkung mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz (siehe Grafik). Deren Entwicklung seit dem 15. November (299,8) war für den Krisenstab der Grund, eine nächtliche Ausgangssperre noch nicht anzuordnen, erklärt Stadtsprecher Hilbrands. „Da die Wocheninzidenz von fast 300 zunächst deutlich abgesunken war und wir aufgrund der aktuell nicht mehr vorhandenen Dynamik – kein signifikanter Anstieg seit circa drei Wochen – erst einmal abwarten möchten, wie die von Bund und Land beschlossenen Maßnahmen und unsere zusätzliche Verschärfung der Kontaktbeschränkung wirken, behält sich der Krisenstab diese Maßnahme zunächst vor.“

Zudem handele es sich bei einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung „um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“, so Hilbrands, „welcher mit dem tendenziell gefallenen Inzidenzwert und den neuen Landesregeln im Augenblick nicht gerechtfertigt erscheint.“

Stadtsprecher Peter Hilbrands.
Stadtsprecher Peter Hilbrands. © Stadt Duisburg | Zoltan Leskovar

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Im Stadtgebiet entwickelt sich die Neuinfektionsrate in den sieben Stadtbezirken stark abweichend voneinander. In vier der sieben Bezirken lag der Inzidenzwert unter dem NRW-Schnitt, in den drei nördlichen Bezirken deutlich darüber. Im Bezirk Hamborn sprang der Inzidenzwert im jüngsten Vergleichszeitraum von 287,6 auf 346, in Meiderich/Beeck von 286,1 auf 298,5 (wir berichteten).

Mitunter radikale Ausgangssperren wurden zur Bekämpfung der Pandemie etwa in Spanien, Italien, England und Frankreich erlassen. In Deutschland sind solche Einschränkungen von Grundrechten laut Infektionsschutzgesetz an extreme Infektionsgeschehen gebunden.