Duisburg. Ein Duisburger (35) steht wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Er soll einen 48-jährigen durch einen Faustschlag schwer verletzt haben.
Wegen schwerer Körperverletzung steht ein 35-jähriger Rheinhauser vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Bei zwei kurz aufeinander folgenden Vorfällen soll er am 11. September 2016 einen 48-jährigen Mann an der Olgastraße zunächst mit einem metallenen Tischbein geschlagen und ihn dann durch einen Faustschlag niedergestreckt haben. Ein Schlag mit fatalen Folgen.
Der 48-Jährige stürzte auf das Pflaster und schlug ungebremst mit dem Kopf auf. Der Schädel brach, es kam zu schweren Hirnblutungen. Als der Mann nur wenige Minuten ins Krankenhaus eingeliefert wurde, war er nach den Angaben einer Gerichtsmedizinerin fast schon klinisch tot. „Es bestand akute Lebensgefahr.“
Geschädigter leidet unter schweren Folgen
Einen Monat lag der 48-Jährige auf der Intensivstation im Koma. Mühsam musste er sich danach ins Leben zurück tasten. Doch unter den meisten Folgen der Verletzung, so die Einschätzung der Mediziner, wird er bis an sein Lebensende leiden. Aktuell hat der 48-Jährige Pflegegrad 3. Er hat Probleme beim Gehen, leidet unter Sehstörungen, hat Gedächtnis- und Konzentrationsschwierigkeiten. Ankleiden kann er sich ohne fremde Hilfe nicht. An die Tat hat er keine konkrete Erinnerung mehr. „Da sind Leute auf mich losgegangen.“
Der Angeklagte macht Notwehr geltend. Am Tattag habe ihn der Geschädigte aufgefordert, zu einer Teestube an der Hochfelder Straße zu kommen. „Er hat gesagt, sonst würde er zu mir nach Hause kommen“, begründet er den Umstand, dass er der Aufforderung folgte, obwohl er ahnte, dass es Ärger geben könne. „Ich hatte einem gemeinsamen Bekannten gesagt, er solle von ihm fernbleiben“, so der 35-Jährige. Schließlich sei der 48-Jährige für allerlei kriminelle Aktivitäten bekannt gewesen. Diese Warnung habe ihm der Geschädigte wohl übel genommen.
Angeklagter beruft sich auf Notwehr
Als er aus dem Auto stieg, habe er schon gesehen, dass der Geschädigte einen Schlagstock in der Hand hatte, behauptet der Angeklagte. „Deshalb habe ich ein Tischbein vom Sperrmüll aus dem Auto genommen.“ Der 35-Jährige will sich nur gegen die Attacke des langjährigen Bekannten gewehrt haben. Auch, als der wenige Minuten später an der Olgastraße erneut auf ihn los gegangen sei. „Ich habe ihm einen Schlag mit der Faust gegeben. Die Folgen tun mir leid.“
Da zwei wichtige Zeugen fehlten, wird es Ende des Monats mindestens einen weiteren Sitzungstermin in dieser Sache geben.