Duisburg. Ein Duisburger (58) soll eine Neunjährige missbraucht und Fotos von ihr ins Netz gestellt haben. Die Ermittler kamen „Rudi“ auf die Spur.

Wegen Kindesmissbrauchs und Verbreitung von Kinderpornografie steht ein Rheinhauser (58) vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Zwischen 2018 und dem 26. September 2019 soll er die neunjährige Enkelin seiner damaligen Ehefrau zweimal unsittlich berührt und acht kinderpornografische Fotos ins Netz gestellt haben.

Der Mann geriet am Rande der Ermittlungen rund um den Missbrauchs-Skandal, der untrennbar mit dem Ortsnamen Bergisch-Gladbach verbunden ist , in den Fokus der Ermittler.

Duisburg: Rheinhauser brachte Polizei selber auf seine Spur

„Rudi“ soll sich der Angeklagte im Internet genannt haben. Und er soll in einer der vielen Internet-Gruppen, die sich zu einem Netzwerk rund um widerlichste Verbrechen verbunden hatten, den stellvertretenden Administrator gespielt haben. Bei den Auswertungen der Unmengen von Chat-Verkehr stießen Ermittler darauf.

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Aus Angaben, die der Angeklagte in diversen Mitteilungen auf verschiedenen Kanälen gemacht hatte, kannten die Ermittler schon das Alter, den erlernten Beruf und andere, teils recht unappetitliche Details über den mutmaßlichen Täter. Fotos ließen den Schluss zu, dass der Mann in Duisburg-Rheinhausen lebe. „Und dann stießen wir auf ein Foto. dass ‘Rudi“, der fast rund um die Uhr im Chat war, aus dem Fenster seiner Wohnung gemacht hatte, um das aktuelle Wetter zu dokumentieren“, erinnerte sich eine Ermittlerin.

Der Duisburger Polizei fiel es nicht schwer, den Standort zu ermitteln, von dem aus das Bild gemacht worden war. Ein großes Mehrfamilienhaus in Rheinhausen. Obendrein hatte „Rudi“ auch noch von einem Umzug in einen vierten Stock berichtet. Alle Angaben zusammen führten direkt zur Wohnung des Angeklagten.

Angeklagter schweigt bislang zu den Vorwürfen

Der schweigt bislang zu den Vorwürfen. Auch zu dem, seine Stief-Enkelin bei zwei Gelegenheiten im Spiel unsittlich berührt zu haben. Das Mädchen hatte sich irgendwann bei seiner Mutter darüber beschwert, dass der Angeklagte sie seltsam angefasst habe und sie ihm auf die Hand geschlagen habe.

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Bis dahin hatten alle den Umgang des Angeklagten mit der Schülerin als ganz normal angesehen. Allerdings, so berichteten die Eltern des Mädchens, habe er oft auf verstörende Weise von sexuellen Vorzügen sehr junger Mädchen geschwärmt. Für das Verfahren sind bis 10. Dezember noch vier Verhandlungstage vorgesehen.