Duisburg. Ein 63-Jähriger gab einem Handwerker die Schuld für eine Räumungsklage und wollte ihn anzünden. Er wurde nun wegen versuchten Mordes verurteilt.

Zehn Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes. Ein 63-jähriger Wanheimerorter nahm das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Duisburg ohne erkennbare Regung entgegen. Am 12. Mai hatte er in Homberg einen 52-jährigen Handwerker und dessen Ehefrau zu töten versucht, indem er das Paar mit Spiritus bespritzte und anzuzünden versuchte. Und das aus einem aberwitzigen Grund: Der Angeklagte gab dem Handwerker, den er persönlich gar nicht kannte, die Schuld daran, dass er seine Wohnung verlor. Dabei hatte der Betrieb des 52-Jährigen lediglich die Ursache eines Wasserschadens behoben.

Ganz zum Schluss der mehrtägigen Beweisaufnahme hatte der Angeklagte sein Schweigen gebrochen : Er gab zu, am Tattag zu dem Geschäft gegangen zu sein. Er habe aber nur über den Prozess reden wollen. Es sei dann zu einem Gerangel gekommen, in dessen Verlauf er den Spiritus versehentlich verspritzt habe, so der 63-Jährige. „Das Feuerzeug habe ich nicht betätigt.“

Feuerzeug funktionierte im entscheidenden Moment nicht

Das Gericht hatte aufgrund der Zeugenaussagen allerdings keinen Zweifel daran, dass es anders gewesen war. Der Angeklagte habe den Brandbeschleuniger verspritzt und das Feuerzeug betätigt , das allerdings im entscheidenden Moment seinen Dienst versagte. In Todesangst sei der Handwerker auf den Mann losgegangen, habe ihm das Feuerzeug aus der Hand geschlagen und ihn aus dem Laden drängen können.

„Wer nur reden will, steckt kaum Spiritus, Feuerzeug und ein Messer ein“, so der Vorsitzende. Der Angeklagte habe heimtückisch und mit Tötungsvorsatz gehandelt. „Das Ehepaar, das ihn zunächst für einen normalen Kunden hielt, konnte mit keinem Angriff rechnen“, hieß es in der Urteilsbegründung der 5. Großen Strafkammer.

Gericht: Tat war Ausfluss der privaten Logik des Angeklagten

Das Motiv erfülle die Bedingungen für ein zweites Mordmerkmal, so die Richter: Der 63-Jährige habe aus niedrigen Beweggründen, nämlich aus Rache gehandelt. Den Anlass stellte ein drei Jahre zurück liegender Wasserschaden dar. Die Ursache dafür hatte das Unternehmen aus Homberg im Auftrag des Vermieters des Angeklagten beseitigt. Der 63-Jährige nahm eine von ihm für den Schaden vorgenommene Mietminderung aber nie zurück. Auch nicht, nachdem der Vermieter ihn auf Zahlung verklagte und erfolgreich eine Räumungsklage hinterher schob.

Die Verbindung zwischen der Beseitigung der Schadensursache durch den Homberger Handwerksbetrieb und den verlorenen Prozessen entspringe lediglich „der privaten Logik des Angeklagten“, resümierte der Vorsitzende. „Ein krasseres Missverhältnis zwischen Motiv und Tat lässt sich kaum denken.“