Duisburg. Wegen Mordversuchs steht ein Duisburger (63) vor dem Landgericht. Weil ein Feuerzeug versagte, blieb ein Homberger Ehepaar unverletzt.

Der Inhaber eines Betriebes für Sanitär- und Heizungsbau hielt den Mann, der am 12. Mai sein Geschäft in Homberg betrat, zunächst für einen Kunden. Doch plötzlich bespritzte der 63-Jährige den 52-Jährigen und dessen Ehefrau (50) mit Spiritus. Weil ein Feuerzeug nicht funktionierte, überstand das Paar den Angriff unverletzt. Der mutmaßliche Täter aus Wanheimerort steht nun wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Der Angeklagte, dessen stahlblaue Augen unruhig über eine Corona-Schutzmaske blickten, schwieg zu Beginn des Prozesses vor der 5. Großen Strafkammer zu diesem Vorwurf. Die Belehrung des Vorsitzenden, dass er nichts sagen müsse, quittierte er nur mit einem Kopfschütteln.

Mordversuch in Duisburg? Mann greift plötzlich in Tüte

Umso deutlicher erinnerte sich der Inhaber des Geschäftes. „Wir hatten coronabedingt den Laden abgeschlossen. Jemand hat an die Tür geklopft. Meine Frau öffnete.“ Nach diesen ersten Worten übermannte die Erinnerung an die lebensgefährliche Situation, die ihn aus heiterem Himmel traf, den Zeugen. Er brach in Tränen aus. „Ich dachte, ich hätte die Sache verarbeitet“, so der 52-Jährige.

„Der Mann hatte eine Tüte in der Hand“, erinnerte sich der 52-Jährige, nachdem er seine Fassung wiedergewonnen hatte. „Ich dachte, er suche ein Ersatzteil und wolle mir etwas zeigen, als er hinein griff.“ Stattdessen zog der Fremde eine Flasche und bespritzte den Handwerker und seine Ehefrau, die als Bürokraft im Unternehmen arbeitet, mit einer Flüssigkeit.

Duisburger konnte Angreifer aus dem Geschäft drängen

„Erst dachte ich, das sei Wasser“, so der Geschäftsinhaber. „Dann habe ich Benzin gerochen.“ Und er sah das Feuerzeug, das der Angreifer in seine Richtung hielt. „Ich hörte es klicken. Aber es gab keine Flamme.“ Der Handwerker sprang auf den Mann zu, schlug ihm das Feuerzeug aus der Hand. „Er hat es aufgehoben. Aber es hat nur weiter Klick gemacht. Irgendwie habe ich ihn dann aus dem Laden bugsiert.“

Draußen habe er gesehen, dass der Angeklagte ein Messer in der anderen Hand hielt, so der Zeuge. Da sei aber schon die Polizei gekommen. „Meine Frau hatte sie gerufen.“ Der 63-Jährige habe die Waffe fallen lassen, als die Polizei ihn dazu aufforderte. „Ich weiß bis heute nicht wirklich, worum es ging“, wunderte sich der Zeuge.

Offenbar hatte der Vermieter des 63-Jährigen diesen erfolgreich mit einer Räumungsklage überzogen. Grund: Der Angeklagte soll wegen eine Wasserschadens die Miete gekürzt haben. Auch noch, nachdem der Schaden behoben war. „Ich weiß nur, dass zwei Monteure von mir dort ein Rohr gereinigt haben“, so der Homberger Handwerker. „Mehr hatten wir damit nicht zu tun.“ Für das Verfahren sind bis Ende November drei weitere Sitzungstage angesetzt.

>>STAATSANWALTSCHAFT GEHT VON HEIMTÜCKE AUS

  • Der Straftatbestand des Mordes ist in Paragraf 211 des Strafgesetzbuches geregelt. Danach kann nur als Mörder verurteilt werden, wer eine Tat begangen hat, die mindestens eines der so genannten Mordmerkmale erfüllt.
  • Im vorliegenden Fall geht die Staatsanwaltschaft von Heimtücke aus. Weil das Homberger Handwerkerpaar zum Zeitpunkt des Angriffs völlig arglos war, und mit keinem Angriff auf sein Leben rechnete.
  • Während bei vielen anderen Delikten ein Versuch automatisch niedriger bestraft wird als eine vollendete Tat, ist dies bei Mord nicht der Fall. Für einen Mord sieht das Gesetz lebenslange Freiheitsstrafe vor. Die Strafe für einen Versuch kann, muss aber nicht gemildert werden.