Duisburg. Um eine erneute Schuldenkrise zu vermeiden, müssen Bund und Land den Städten über 2020 hinaus helfen, warnt Duisburgs Kämmerer Martin Murrack.
Bei den Gewerbesteuereinnahmen der Stadt erkennt Martin Murrack noch keine Trendwende. Der Duisburger Kämmerer sprach im Kommunalausschuss des NRW-Landtages in der Debatte über das Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuer-Mindereinnahmen als Sachverständiger für das Bündnis „Für die Würde unserer Städte“.
Duisburger Kämmerer befürchtet Gewerbesteuerausfälle auch im vierten Quartal
„Die Gewerbesteuervorauszahlungen und -anmeldungen gehen durchaus schleppend weiter. Für 2021 ist hier also keine kurzfristige Besserung abzusehen“, so Murrack. „So gut wie keine Gewerbesteuereinnahmen werde seine Stadt im vierten Quartal haben“, hatte zuvor der Oberhausener Kämmerer Apostolos Tsalastras ausgeführt. Dem könne er sich „eigentlich zu 100 Prozent anschließen“, so Murrack. Der Gewerbesteuer-Ausgleich von Bund und Land sei deshalb „ein gutes Signal“.
Die Hilfe für die Kommunen dürfe allerdings nicht auf das Krisenjahr 2020 beschränkt bleiben, warnte Murrack . Bei der Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung erweise es sich als Problem, dass die „Isolierung“ der Verluste bislang auf das Haushaltsjahr 2020 beschränkt sei. Für den Abschluss des kommenden Jahres gebe es dafür noch keine rechtliche Grundlage, für 2022 fehle jede Klarheit.
Stadtdirektor: Verluste werden auf spätere Jahre verschoben
Ohnehin sei die Isolierung aber nur eine Verschiebung der Verluste auf spätere Jahre. „Faktisch verschärfen wir mit dieser Art und Weise der Haushaltsbuchung die Kreditsituation der Kommunen“, so Murrack. Der Haushaltsausgleich, den Duisburg zuletzt unter erheblichen Anstrengungen schaffte, sei „massiv gefährdet, wenn wir wieder gezwungen werden, Kredite aufzubauen. Deswegen ist es absolut notwendig, auch einen Ausgleich für die Gewerbesteuer im Jahr 2021 und in den Folgejahren zu bedenken.“
Martin Murrack mahnt Altschulden-Regelung an
Neben einer Aufstockung der Landeszuweisungen an die Städte über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) müsse es deshalb auch eine Altschuldenregelung unter Beteiligung des Landes geben , um die Kommunen in die Lage zu versetzen, die Corona-Verluste aus eigener Kraft auszugleichen, ohne in eine erneute Schuldenkrise zu geraten. In Duisburg habe er bislang keine Haushaltssperre verfügt, so Murrack, „weil wir in der Krise antizyklisch agieren müssen. Wir müssen das, was wir antreiben können, auch noch als Wirtschaftsleistung erbringen können.“
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