Duisburg. Weil ein Präsenzparteitag auf absehbare Zeit nicht möglich scheint, könnte die SPD Duisburg ihre neue Führung erstmals digital wählen.
Um einen neuen Parteivorstand wählen zu können, erwägt die kommissarische Vorsitzende Sarah Philipp nun die Möglichkeit eines digitalen Parteitags. „Wir können nicht ewig auf einen Präsenztermin warten“, sagte die Landtagsabgeordnete im Gespräch mit dieser Zeitung.
Die Buchholzerin führt seit dem Rücktritt von Ralf Jäger seit einem Jahr den Unterbezirk.
Auch Mahmut Özdemir bewirbt sich um SPD-Parteivorsitz in Duisburg
Den ersten geplanten Termin Anfang Oktober in der Homberger Glückauf-Halle mussten die Sozialdemokraten wegen der Corona-Pandemie absagen. Dort sollte eine Satzungsänderung beschlossen werden, damit der Unterbezirk künftig von einer Doppelspitze geführt werden kann. Das Amt wollen sich bekanntlich Sarah Philipp und OB Sören Link teilen. Eine Kampfabstimmung ist absehbar. Auch der Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir erklärt, an seiner Kandidatur auf jeden Fall festhalten zu wollen. Im Falle einer Wahl wäre der Homberger der alleinige Unterbezirksvorsitzende.
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Die Neuwahl des Vorstandes hätte auf einem weiteren Parteitag Anfang Dezember stattfinden sollen. Absehbar ist, dass sich zu diesem Termin nicht rund 200 Delegierte zu einem Präsenzparteitag versammeln können. Damit bleibt ein digitaler Parteitag die einzige Möglichkeit, will die Partei die Wahl einer neuen Führung nicht auf ungewisse Zeit verschieben.
Änderung im Parteiengesetz soll Weg für Online-Wahl frei machen
Das Problem der virtuellen Zusammenkünfte waren bisher Personalentscheidungen – Online-Abstimmungen waren im Gesetz und in den Parteistatuten bislang nicht vorgesehen. Das änderte möglicherweise der CDU-Bundesparteitag, der Mitte Januar digital stattfinden soll. Damit dort einer neuer Vorsitzender digital gewählt werden kann, müsste dafür beizeiten die rechtliche Grundlage geschaffen werden. Derzeit lässt Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble prüfen, ob dazu eine Änderung des Parteiengesetzes ausreicht, die CDU und SPD mit ihrer Mehrheit veranlassen können, oder ob gar das Grundgesetz geändert werden muss.