Duisburg. E-Scooter-Anbieter „Bird“ ist zurück in Duisburg. Konkurrent „Spin“ fordert regulierende Maßnahmen der Stadt. Droht Duisburg eine E-Roller-Flut?

Der E-Scooter-Anbieter „Bird“ ist zurück in Duisburg. Das Verleihunternehmen hat erneut hunderte Roller mit Elektromotor im Stadtgebiet rund um die Innenstadt verteilt. Erst im Juli hatte der Betreiber eigentlich aus wirtschaftlichen Gründen die Notbremse gezogen und die Vermietung von E-Scootern in Duisburg gestoppt.

Rund vier Monate später sind die Roller wieder auf Duisburgs Straßen unterwegs: Erneut hat das US-amerikanische E-Roller-Unternehmen aus dem Bundesstaat Kalifornien seine Flotte auf Bürgersteigen zwischen Ruhrdeich und Mülheimer Straße verteilt. Wie die Stadt auf Nachfrage mitteilt, stehen im Vergleich zum Frühsommer Gefährte in „deutlich reduzierter Zahl“ zur Verfügung.

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E-Scooter in Duisburg: Sperrzonen in der Innenstadt

Ein neuer Kooperationsvertrag wurde von Seiten der Stadt nicht mit dem Dienst geschlossen, vielmehr bestehe „die Selbstverpflichtung des Anbieters unverändert weiter fort“. So wurden bereits beim Start im Februar Regeln vereinbart, dass die Scooter vom Anbieter maximal in Dreiergruppen aufgestellt werden dürfen – Nutzer können die Roller mit Elektromotor fast überall abstellen.

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Ausgenommen sind die expliziten Sperrzonen in Bereichen wie der Fußgängerzone in der Innenstadt oder dem Kantpark. Dort ist es technisch nicht möglich, den Mietvorgang zu beenden. So sollen zum Beispiel Fußgänger und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in diesen Bereichen durch die abgestellten Roller nicht behindert werden.

Konkurrent „Spin“ fordert Obergrenze für Flotten

Neben den schwarz-weißen „Bird“-Rollern sind seit August auch die orangefarbenen Flitzer des Anbieters „Spin“ in Duisburg verfügbar. Das eigenständige Tochterunternehmen des Automobilherstellers Ford hatte die Angebotslücke geschlossen und ist nun drei Monate später nicht mehr konkurrenzlos.

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Da in Duisburg nun zwei Unternehmen um die Gunst der Kunden streiten, werden auch die Probleme und Konflikte mit umgeworfenen oder achtlos abgestellten Rollern im Stadtgebiet mutmaßlich potenziert. Für eine bessere Integration von E-Scootern in Städten hatte „Spin“ als erstes Unternehmen der Branche deshalb eine Obergrenze der Flottengröße gefordert, damit Innenstädte im wahrsten Sinne des Wortes nicht überrollt werden.

Stadtverwaltung: Anbieter entscheiden über Flottengröße

Gleichzeitig hatte das Unternehmen vorgeschlagen, dass Kapazitätserhöhungen ausschließlich unter Zustimmung der Stadtverwaltung erfolgen dürfen. Auch Marktveränderungen, wie jetzt in Duisburg der Fall, sollten bei der Flottenzahl beachtet werden, um mehr Akzeptanz bei Bürgern zu erzielen.

Angesprochen auf die regulierenden Maßnahmenvorschläge heißt es von Seiten der Verwaltung: „Es liegt in der Eigenverantwortung der Betreiber, wie viele Scooter sie zur Verfügung stellen.“ Aus Sicht der Stadt Duisburg sei nicht die Flottengröße das Problem, „sondern eher das teils rücksichtslose Abstellen der Fahrzeuge durch unachtsame Nutzer.“ Darauf habe die Stadtverwaltung aber nur wenig Einfluss. Um Aufstellungsorte der Roller zu optimieren, stehe die Stadt aber „im ständigen Kontakt“ mit den Anbietern.

>> REGELN FÜR E-SCOOTER IN DUISBURG

  • Stadt und Polizei haben klare Regeln für das Fahren mit E-Rollern kommuniziert: Sie gehören zu den Elektrofahrzeugen und dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen sowie in Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn diese fehlen, dürfen Nutzer auf die Fahrbahn ausweichen.
  • Die Roller in Duisburg werden mit einer Smartphone-App („Bird“ oder „Spin“) ausgeliehen. Die App zeigt E-Scooter an, die in der Nähe abgestellt sind. In der jeweiligen Handy-App sind die Zonen eingezeichnet, in denen die Roller entliehen und wieder abgestellt werden können.