Duisburg. Maskenpflicht herrscht in Duisburgs Einkaufszonen. Rauchen ist verboten, Essen und Trinken zwischendurch aber erlaubt. So erklärt das die Stadt.
Maskenpflicht herrscht mittlerweile in über 50 Fußgängerzonen in Duisburg: Rauchen ist dadurch verboten, Essen und Trinken unter bestimmten Voraussetzungen aber erlaubt. Warum ist das so?
Auf Nachfrage der Redaktion erklärt Stadtsprecher Peter Hilbrands, dass die Corona-Schutzverordnung der Behörde hier Ermessensspielraum lasse. „Wir legen es so aus, dass Rauchen zum einen im Gehen eine Fortbewegung ohne Maske bedeutet, was ja eben in Fußgängerzonen gegenwärtig nicht sein soll“, so Hilbrands.“ Zudem lässt es sich nicht vermeiden, dabei auch Aerosole auszustoßen.“
Trotz Maskenpflicht: Essen oder Trinken im Sitzen und mit Abstand in Duisburg erlaubt
Essen oder Trinken sei eben nur erlaubt, wenn man dabei sitzen bleibt und möglichst ausreichend Abstand zu anderen hat, so der Duisburger Stadtsprecher.
In anderen Ruhrgebietsstädten wird dies durchaus unterschiedlich gehandhabt. Gelsenkirchen zum Beispiel hat zwar kein spezielles Ess- und Rauchverbot für Zonen mit Maskenpflicht angeordnet, pocht aber zugleich auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Fußgängerzonen mit dem Hinweis: „Mit Maske lässt sich schlecht rauchen“, so Luidger Wolterhoff, Gesundheits-Dezernent und Leiter des städtischen Corona-Krisenstabs. Das gelte auch für den Verzehr von Speisen und Getränken.
Wer dagegen in Bochum durch die City flaniert, kann noch zur Zigarette, einem Snack oder einem Getränk greifen. Ein Rauch- sowie ein Verzehr- und Trinkverbot gilt dort trotz Maskenpflicht nicht. In Bottrop zum Beispiel ist das nicht anders.