Duisburg. Auch im Duisburger Hauptbahnhof gilt die Maskenpflicht. Die Mehrheit hält sich daran – es gibt aber auch Ausnahmen an den Bahnsteigen.

In über 50 Zonen im Stadtgebiet Duisburgs gilt mittlerweile die Maskenpflicht. Ein weiterer Bereich, wenn auch nicht städtisches Hoheitsgebiet, ist der Hauptbahnhof. Auch hier gilt, wie auch in Zügen, die Maskenpflicht in der Eingangshalle und auf den Bahnsteigen. Beobachtungen zu verschiedenen Tageszeiten zeigen: Größtenteils halten sich die Menschen an die Vorgabe, Nase und Mund zu bedecken. Abstand zu halten, ist im engen Durchgang der Bahnhofshalle jedoch nicht immer möglich.

Egal ob eilig oder gelassen, ob schwer bepackt oder mit leichtem Gepäck: Reisende im Duisburger Hauptbahnhof halten die Maskenpflicht überwiegend ein, auch zu Stoßzeiten. Umso auffälliger drängen sich diejenigen ins Bild, die ihre Maske unters Kinn gezogen haben – sie lassen sich pro Rundgang durch den Bahnhof jedoch an einer Hand abzählen.

Duisburg Hauptbahnhof: Wenige Menschen beachten Maskenpflicht am Gleis nicht

Auch Menschen, die an den Bahnsteigen auf ihren Zug warten oder Freunde und Verwandte in Empfang nehmen wollen, halten sich an die Maskenpflicht. Öffnen sich die Türen der eingetroffenen Bahnen, ziehen einige Personen ihre Maske jedoch direkt herunter.

Auch die Bundespolizei kontrolliert im Hauptbahnhof die Maskenpflicht.
Auch die Bundespolizei kontrolliert im Hauptbahnhof die Maskenpflicht. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Hier scheint dem überwiegenden Teil bewusst, dass er das erst außerhalb des Bahnhofs darf. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sei in allen Bahnhöfen Pflicht, betont ein Bahnsprecher. „Nicht immer kann der Mindestabstand eingehalten werden. Nach wie vor hält sich die große Mehrheit der Reisenden an die Maskenpflicht. Wenn eine sehr kleine Minderheit geltende Regeln missachtet, ist dies für uns nicht hinnehmbar.“ Kräfte der DB-Sicherheit führten regelmäßig Kontrollen in Bahnhöfen durch und wiesen Leute ohne Maske auf die Verordnung hin.

Bundespolizei darf keine Verwarngelder aussprechen

„Es kommt immer wieder mal vor, dass Menschen nichts von der Maskenpflicht in Bahnhöfen wissen, auch wenn wir darüber breit in Zügen, an Bahnhöfen oder in unserer App hinweisen“, so der Sprecher. Wollen renitente Maskenverweigerer keine Gesichtsbedeckung aufziehen oder den Bahnhof nicht verlassen, werde die Bundespolizei hinzugezogen. Diese sei aber nicht befugt, Verwarngelder auszustellen. „Dafür ist die jeweilige Ordnungsbehörde der Kommune zuständig.“

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Die Stadt Duisburg bestätigt die Zusammenarbeit von Ordnungsamt, Bundes- und Landespolizei und Sicherheitskräften der DB, genaue Zahlen über Kontrollen auf dem Bahnhofsvorplatz und im Gebäude selber gebe es aber keine, sagt Sprecher Jörn Esser. Doch gerade während des Anstiegs der Infektionszahlen hätten die Behörden ihre Zusammenarbeit unterbrochen: „Damit soll ein Ansteckungsrisiko durch die Vermischung der Behörden verringert werden“, erläutert Esser.

Die Bundespolizei kontrolliert dennoch weiter: Am Montag und Dienstag erwischten die Beamten in ganz NRW 453 Personen „oben ohne“. Darin einbezogen sind aber auch Einreisende aus Belgien und der Niederlande, sowie Menschen an Flughäfen. Größtenteils beließ die Bundespolizei es bei einer Ermahnung, in 14 Fällen hätten die Einsatzkräfte jedoch die Gesundheitsämter informiert, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten, sagt Jens Flören, Sprecher der Bundespolizei in NRW.

>>KEIN ERHÖHTES INFEKTIONSRISIKO FÜR ZUGBEGLEITER

  • In Zusammenarbeit mit der Berliner Charité-Klinik führte die Bahn im August eine Studie zum Infektionsrisiko von Zugbegleitern, Lokführern und Mechanikern durch. Rund 1070 Mitarbeiter des Fernverkehrs wurden auf akute und überstandene Corona-Infektionen untersucht.
  • Die Experten nahmen an, dass insbesondere Zugbegleiter sich durch den engen Kundenkontakt häufiger mit dem Virus infizieren würden. Das Ergebnis ist jedoch gegenläufig: Zugbegleiter sind nicht häufiger betroffen als Personen innerhalb einer Vergleichsgruppe.