Duisburg. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg führen eine Maskenpflicht auf ihren vier Recyclinghöfen ein. Außerdem gelten weitere Infektionsschutzmaßnahmen.

Auf den Recyclinghöfen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) gilt ab Freitag, 30. Oktober, eine Maskenpflicht.

„Aufgrund der aktuellen Situation und den hohen Infektionszahlen ist allen vier Recyclinghöfe eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, heißt es in einer Mitteilung der Wirtschaftsbetriebe. Die Maßnahme gelte zum Schutz der Kunden aber auch der Belegschaft.

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Mindestabstand und Bezahlung: Diese Regeln gelten auf Duisburgs Recyclinghöfen

Außerdem gelten auf den Recyclinghöfen weiterhin folgende Regeln:

  • Kunden sollten einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen auf dem Gelände einhalten.
  • Die Anlieferung der Abfälle sollte durch Einzelpersonen erfolgen. Begleitpersonen sollten auf ein Minimum reduziert werden.
  • Bei kostenpflichtige Abfällen bitten die Wirtschaftsbetriebe um eine bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte oder eine Bezahlung mit abgezähltem Geld.

Die WBD-Verantwortlichen weise darauf hin, dass Kunden, die sich nicht an die Vorschriften halten, von der der Abfallanlieferung ausgeschlossen werden.