Duisburg. Weil er die Seifenoper „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ mit Freunden gucken wollte, gab es Streit zwischen einem Duisburger und seiner Freundin.

Seit 1992 läuft auf einem Privatsender die Seifenoper „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“. Ein 32-Jähriger wollte mit zwei Freunden unbedingt eine Jubiläumsfolge im Fernseher anschauen. Doch seine 25 Jahre alte Freundin war dagegen. Aus Angst vor einer Coronainfektion. In der damals noch gemeinsamen Wohnung in Neudorf kam es deshalb am 28. April zu einem heftigen Streit. Was dabei genau passierte, konnte eine Verhandlung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz allerdings nicht aufklären.

Die Anklage warf dem inzwischen in Düsseldorf lebenden Mann Körperverletzung und sexuelle Nötigung vor. Er habe seiner Freundin ins Gesicht geschlagen und sie bei einem Gerangel neben der Couch im Wohnzimmer sexuell genötigt.

Angeklagter aus Duisburg: „Sie hat mich immer wieder geschlagen“

In einer ausführlichen schriftlich vorbereiteten Erklärung bestritt der Angeklagte diese Vorwürfe. Er schilderte eine zunächst harmonische Beziehung, die allerdings, nachdem die Studentin bei ihm einzog, zunehmend durch Auseinandersetzungen gekennzeichnet gewesen sei. „Sie hat mich regelmäßig geschlagen“, erklärte der 32-Jährige. Er habe die Vorfälle zwar nie angezeigt, weil er die Beziehung ja eigentlich fortsetzen wollte, hatte die Verletzungen aber vorsichtshalber jeweils ärztlich dokumentieren lassen.

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Auch am Tattag habe es wieder Streit gegeben. „Ich habe nicht eingesehen, dass ich meine Freunde, für die ich schon gekocht hatte, wieder ausladen sollte.“ Wie so oft habe ihn die Freundin verbal niedergemacht. „Ich habe ihr einen Schal ins Gesicht geworfen.“ Da habe sie ihn geschlagen. „Ich habe mich nur gewehrt.“ Im Gerangel sei man auf dem Fußboden gelandet. Von einer schweren sexuellen Nötigung könne keine Rede sein.

Hauptbelastungszeugin erinnerte sich nicht mehr

Seine 25 Jahre alte Freundin machte die Juristen ratlos. Sie erinnerte sich zwar an den Streit. Und sie gab sogar zu, dass es zu wechselseitigen Gewalttätigkeiten gekommen sei. Nur an die Sexualtat erinnerte sie sich angeblich nicht mehr. „Ich weiß das nicht mehr“, lautete ihre Antwort auf viele Fragen. Sie bestritt allerdings, Angst vor dem Angeklagten zu haben, oder ihn gar schützen zu wollen. „Im Mai ist meine Mutter gestorben“, versuchte sie ihre Gedächtnislücken zu begründen. Da es keine anderen Beweismittel gab, blieb dem Schöffengericht nur der Freispruch.