Duisburg. Sind zehn oder mehr als 150 Gäste bei Beerdigungen erlaubt? Bei der Suche nach Antworten erhält eine Duisburgerin unterschiedliche Auskünfte.

Sich beschränken, lautet die aktuelle gesellschaftliche Devise im Kampf gegen das Coronavirus. Treffen mit Freundenoder herausragende Feste außerhalb der Wohnung sind stark reglementiert. Doch wie sieht es mit Beerdigungen aus? Mit wie vielen Personen dürfen Trauerfeiern stattfinden? Bei der Suche nach Antworten erhält eine Duisburgerin unterschiedliche Auskünfte.

Die vergangenen Wochen waren für Christiane de Jong nicht einfach, denn Anfang Oktober verstirbt ihr Vater. Für den 79-Jährigen plant die Duisburgerin eine große Verabschiedung mit Freunden und Verwandten. „Keine Beerdigung in aller Stille“, sagt sie. Schließlich war ihr Vater im Duisburger Vereins- und Kulturleben stark verwurzelt und als Kommunalpolitiker stadtbekannt.

Beerdigungen in Duisburg: Wie viele Trauergäste sind erlaubt?

Die erste Rechnung hat sie aber ohne den Bestatter gemacht: Dieser soll ihr gesagt haben, dass nur maximal zehn Personen an der Beerdigung teilnehmen könnten. So habe er es auf dem Portal der Stadt Duisburg gelesen. Dort heißt es am Freitag: „Private Feiern aus herausragendem Anlass (Taufen, Hochzeitsfeiern und auch Beerdigungen) dürfen mit höchstens 10 Personen begangen werden.“

Für die Duisburgerin eine unlösbare Aufgabe: Wer darf mit zum Friedhof, und wer muss am Tor zurückbleiben? Eine Entscheidung, die sie nicht treffen möchte – und letztlich auch gar nicht muss.

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„Ich habe das Ordnungsamt daraufhin angerufen“, so de Jong. Sie möchte sich hinsichtlich der Zahl der Trauergäste rückversichern. Die Mitarbeiter teilen ihr am Telefon mit: Es gibt bei Bestattungen keine Beschränkungen der Personenzahl. So geht es auch aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vor.

Verschärfte Einschränkungen bei Beerdigungen sind möglich

„Die Anzahl der Trauergäste ist aktuell nicht mehr eingeschränkt“, sagt auch eine Sprecherin der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, die die 17 kommunalen Friedhöfe der Stadt pflegen. Lediglich in den unterschiedlich großen Trauerhallen auf den Friedhöfen gibt es Einschränkungen der Personenzahl, damit Mindestabstände gewahrt werden können, so die Sprecherin.

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Jedoch: Mit Blick auf die steigenden Coronafallzahlen werde über zusätzliche Einschränkungen bei Beerdigungen diskutiert, so die Sprecherin. Kommunen sei freigestellt, verschärfte Maßnahmen zu etablieren, die über die der Corona-Schutzverordnung hinausgehen.

Maskenpflicht auf Friedhöfen – Trauer auf Abstand

Um das Ansteckungsrisiko bei Beerdigung zu minimieren, sollte in jedem Fall bei Trauerfeiern auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme verzichtet werden, rät auch der Bundesverband Deutscher Bestatter. Dazu zählen etwa Umarmungen und Händeschütteln. „Auch auf dem Friedhof sollte die 1,5 Meter-Abstandsregel gelten“, so der Interessenverband der Bestatter. Das Tragen von Masken ist auf Duisburger Friedhöfen Pflicht.

Christiane de Jong kann erstmal „durchatmen“: Sie ist froh, dass ihrem Vater am kommenden Donnerstag ein, wie sie findet, „würdiger Abschied“ ohne Einschränkung der Gästeanzahl ermöglicht wird.