Duisburg. In Duisburg konnten Demonstranten vor den Augen von Ordnungshütern Corona-Regeln brechen, an die sich alle anderen halten müssen. Ein Kommentar.
Von der Demonstration des Corona-Scharlatans Boris Schiffmann am Rathaus geht ein fatales Signal aus. Das liegt weniger am bewusst gewählten Schauplatz. Das Problem ist vielmehr, dass im Corona-Risikogebiet Duisburg 200 Wohlstandsegoisten demonstrativ und ohne Konsequenzen gegen Regeln verstoßen konnten – an die sich alle anderen halten (müssen).
Was von der Zurückhaltung der Behörden wohl zum Beispiel die drei Arzthelferinnen halten, die jeweils 200 Euro zahlen mussten, weil vier Ordnungshüter sie vor ihrer Praxis ohne Abstand zueinander erwischten? Was die Demonstranten, denen die Stadt Kundgebungen am 1. Mai verbieten wollte? Was die Wirte, die besonders unter dem Infektionsschutz leiden – und mit hohen Geldbußen rechnen müssen, wenn Sie bei Verstößen erwischt werden?
Corona-Skeptiker in Duisburg: Schuld sind nicht die Einsatzkräfte vor Ort
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Schuld daran, dass eine Menge rücksichts- und furchtloser Überzeugungstäter die Gesundheit der Mehrheit gefährden darf, hat nicht das Grundgesetz, das auch jenen Versammlungs- und Meinungsfreiheit garantiert, die Politiker unserer Demokratie als Diktatoren verunglimpfen.
Verantwortlich für den schlechten Eindruck, den Duisburg hinterlässt, sind auch nicht die wenigen verlassenen Einsatzkräfte, die Polizei und Ordnungsamt zu den 200 Unmaskierten geschickt hatten.
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Schuld sind selbstverständlich Corona-Profiteure wie Schiffmann von der „Schwindelambulanz“, die das Misstrauen, die Verunsicherung und den oft berechtigten Ärger vieler Menschen in dieser Ausnahmesituation ausnutzen.
Möchtegern-Märtyrer legen Schwächen der Behörden offen
Die PR-Profis und ihre Anhänger konnten in Duisburg gleichwohl die Schwächen offenbar schlecht vorbereiteter und/oder nicht aufeinander abgestimmter Behörden offen legen.
In Dortmund und Fulda hat die Polizei stattdessen gezeigt, wie man der vernünftigen Mehrheit beweist, dass der Staat beim Infektionsschutz nicht mit zweierlei Maß misst.