Duisburg. In einem angemieteten Festsaal feierte eine Familie aus Duisburg den 1. Geburtstag ihres Kindes mit 150 Gästen. Das Ordnungsamt schritt ein.

Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung hat die Stadt Duisburg in der vergangenen Woche einen Kindergeburtstag mit 150 Gästen beendet. Nun sind weitere Details zu der Party bekannt.

Die Familie feierte den 1. Geburtstag ihres Kindes demnach in einem Festsaal im Stadtteil Röttgersbach, den sie privat angemietet hatte. „Bei der Feier handelte es sich nicht um eine Feier nach arabischen oder türkischen Traditionen“, unterstrich Stadtsprecher Jörn Esser am Montag.

Private Feiern: Ab Dienstag nur noch 25 Teilnehmer in Duisburg erlaubt

Mitarbeiter des städtischen Außendienstes hatten das Geburtstagsfest gestoppt, da zu diesem Zeitpunkt laut Coronaschutzverordnung lediglich Feiern aus „herausragendem Anlass“ mit 50 Teilnehmern erlaubt waren. Ab Dienstag gilt bei privaten Festen sogar eine maximale Gästezahl von 25 Personen.

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Als „herausragende Anlässe“ definiert die Coronaschutzverordnung des Landes NRW zum Beispiel ein „Jubiläum“, eine „Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- und Abschlussfeier“.