Duisburg. Wegen Verstoßes gegen die Corona-Regeln standen zwei Mitglieder der „Bandidos“ vor Gericht. Dabei ging es um einen Vorfall am Muttertag.
Ausgerechnet am Muttertag gedachten Angehörige des Motorradclubs „Bandidos“ auf dem Waldfriedhof an der Düsseldorfer Straße eines verstorbenen Vereinsmitglieds. Den zahlreichen Besuchern blieben die Kuttenträger nicht verborgen. Und auch nicht, dass einige sich nicht an die Corona-Schutzbestimmung hielten, nach der damals nicht mehr als zwei Personen zusammen stehen durften. Zwei Männer standen in diesem Zusammenhang nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz und sorgten unfreiwillig für zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen.
Am Eingang zum Sitzungssaal wurden alle Besucher, nachdem sie ja bereits die Eingangsschleuse des Gerichtsgebäudes passiert hatten, ein zweites Mal kontrolliert und durchsucht. Alle Personalausweise wurden abgelichtet. Das übernahmen mehrere Wachtmeister des Gerichts. Zusätzlich gesichert wurde der Saal durch eine Gruppe Polizisten.
Prozess gegen zwei „Bandidos“ in Duisburg: Polizisten im Saal
Der Vorsitzende ordnete an, dass ausnahmsweise alle im Saal während des gesamten Prozesses eine Gesichtsmaske tragen mussten. Weil es in dem kleinen Sitzungssaal so voll war. Was aber nur an dem Polizeiaufgebot lag. Abgesehen von den beiden Betroffenen und einer Zeugin kam niemand, der dem Umfeld der „Bandidos“ zuzuordnen gewesen wäre.
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Die beiden Betoffenen – ein 27-jähriger Dortmunder und ein 35-jähriger Dinslakener – hatten Einspruch gegen ihre Bußgeldbescheide eingelegt. Vor Gericht erzählten sie übereinstimmend die gleiche Geschichte: Der Gang zum Friedhof sei Tradition. Dazu habe man sich nicht eigens verabreden müssen. Zudem beteuerten beide Männer, die nach dem ersten Prozess die Rollen als Betroffener und Zeuge vertauschten, sie hätten bei keiner Gruppe gestanden. „Ich habe die anderen nur aus der Ferne gegrüßt“, hieß es.
Ein Betroffener muss zahlen, der andere wurde freigesprochen
Der Richter kam zumindest im Falle des 27-Jährigen aufgrund von Zeugenaussagen – die Polizei war am Tattag gleich mit einem Großaufgebot zum Friedhof gerauscht – zu einem anderen Schluss. Angesichts sich abzeichnender Aussichtslosigkeit nahm der Betroffene seinen Einspruch zurück. Er muss nun ein Bußgeld von 250 Euro zahlen. Anders sah das Ergebnis für den 35-Jährigen aus: Da sich kein Polizist konkret an ihn erinnerte und der Vereinskollege ihn entlastete, sprach der Amtsrichter ihn frei.