Duisburg. Zwei 41-jährige Duisburger hatten gezielt Firmengründer angeschrieben. Dabei taten sie so, als handele es sich um amtliche Rechnungen.

Die Hoffnungen eines Paares aus dem Duisburger Süden auf eine Bewährungschance erfüllte sich nur zur Hälfte: Die 18 Monate gegen die 41-jährige Frau wurden zur Bewährung ausgesetzt. Ihr gleichaltriger Lebensgefährte muss wegen Betruges zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Als Inhaber einer Firma in Duisburg hatten sie ab 2015 gezielt andere neu gegründete Firmen angeschrieben. Dabei, so die Überzeugung des Amtsgerichts, hatten sie den Eindruck erwecken wollen, es handele sich um amtliche Rechnungen für das Handelsregister.

Rund 500 Firmen waren auf den Schwindel herein gefallen. Im Urteil blieben allerdings nur 43 Fälle mit einem Gesamtschaden von 21.000 Euro übrig. Ein Betrag, den die Angeklagten nun – zunächst an die Staatskasse – zurückzahlen müssen.

Amtsgericht Duisburg war von vorsätzlichem Schwindel überzeugt

Das Paar hatte beteuert, es habe sich in ihren Augen um eine legale Geschäftsidee gehandelt. Man habe ja schließlich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um den Eintrag ins Handelsregister, sondern um eine Offerte für ein digitales Branchenbuch handelte. Hatte man. Allerdings ziemlich klein. Ziemlich groß war dafür der Rechnungsbetrag, die Aufforderung zur Zahlung binnen sieben Tage und der Hinweis „bitte sofort bearbeiten“ abgedruckt.

Zeugenaussagen machten deutlich, dass nicht nur frisch gebackene Firmenchefs, die der deutschen Sprache nicht so recht mächtig sind, auf die Schreiben herein gefallen waren, sondern zum Beispiel auch ein Wirtschaftsprüfer aus Essen. „Die Angeklagten haben keine einzige Lüge in den Schreiben abgedruckt“, stellte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung klar. „Aber die ganze Aufmachung der Briefe hatte nur einen Zweck: bei den Empfängern einen Irrtum zu erzeugen, der sie dazu veranlasste, die geforderte Summe zu bezahlen.“

Strafschärfend wirkte sich aus, dass die Angeklagten erst kurz vor Beginn der Taten vom Landgericht wegen Warenbestell- und Scheckbetruges verurteilt worden waren. Und dass sie ihre Betrügerein auch noch fortsetzten, als sie schon wussten, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie lief.