Duisburg. Das Duisburger Landgericht verurteilte ein Betrüger-Paar, das iPhones gegen Vorkasse verkaufte, die es gar nicht besaß. 80.000 Euro Schaden.

Das iPhone hat sich längst vom elektronischen Hilfsmittel zum Status-Symbol und Mode-Accessoire entwickelt. Kein Wunder also, dass sich viele Kunden finden, wenn man auf Internet-Plattformen Geräte zu günstigen Preisen anbietet. Ein junges Paar aus Wedau nutzte das aus. Allerdings kassierte es nur und lieferte nie. Die Quittung dafür gab es jetzt vom Landgericht.

Zwischen November 2012 und Dezember 2014 hatten der 36-jährige Angeklagte und seine ein Jahr jüngere Lebensgefährtin iPhones zum Festpreis oder zur Versteigerung angeboten. Doch die Geräte existierten überhaupt nicht. Die im Voraus zahlenden Kunden warteten vergeblich auf die Geräte der Marken 4, 4S und 5. Und auch ihr Geld sahen sie nicht wieder.

80.000 Euro Schaden mit iPhones, die es gar nicht gab

Insgesamt entstand so ein Schaden von rund 80.000 Euro. Gelingen konnte das über einen so langen Zeitraum nur, weil die Angeklagten mit wechselnden falschen Identitäten arbeiteten und auch mehrere Bankkonten unter falschem Namen führten.

Das Paar hatte während des mehrtägigen Verfahrens weitgehende Geständnisse abgelegt und der Kammer so eine langwierige Beweisaufnahme mit hunderten Zeugenvernehmungen erspart. Die bislang unbescholtene Angeklagte, die zudem Mutter zweier kleiner Kinder ist, kam deshalb mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Ihr bereits einschlägig vorbestrafter und zur Tatzeit noch unter Bewährung stehender Lebensgefährte muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

In einem waren sich Staatsanwältin, Verteidiger und Strafkammer einig: Die Taten seien den Angeklagten leicht gemacht worden. Zum einen durch das System Internet, bei dem der Käufer weder den Verkäufer noch die Ware sehe, zum anderen durch die Finanzdienstleister, die offenbar nicht genau hinsahen, und nicht zuletzt auch durch gutgläubige Kunden, die ohne Sicherheit zahlten. „Wer dem Internet glaubt, ist selber Schuld“, so ein Verteidiger.