Duisburg. Wegen räuberischer Erpressung stand ein Duisburger (34) vor Gericht. Er soll im Streit um Geld sogar seine Mutter heftig geschlagen haben.
Ein Schlaglicht auf die durch Drogen verursachten schrecklichen zwischenmenschlichen Auswirkungen hat der Prozess gegen einen 34-jährigen Duisburger geworfen. Der Süchtige soll im April Geld von seiner in Walsum lebenden Mutter gefordert haben. Seine Forderung soll er durch einen heftigen Schlag gegen die Brust der 66-Jährigen unterstrichen haben.
Im Juni soll der Angeklagte dann, trotz Hausverbots, auch noch in die Wohnung der Frau eingedrungen sein. Das brachte ihm neben des Vorwurfs der versuchten räuberischen Erpressung auch noch eine Anklage wegen Hausfriedensbruchs ein.
Angeklagter Duisburger bestreitet die Vorwürfe
Der 34-Jährige ließ die Vorwürfe durch seinen Verteidiger bestreiten: „So stimmt das nicht.“ Es habe zwar Streit gegeben, auch um Geld. Aber nicht in der Osterzeit. „Und Gewalt hat mein Mandant nie angewandt.“ Zudem könne von Hausfriedensbruch keine Rede sein: Die Mutter habe ihn selbst in die Wohnung gelassen.
Der 66-Jährigen sah man im Zeugenstand an, dass sie schon einen langen Kampf mit und um den Sohn hinter sich hat. „Ich habe ihn immer wieder mal reingelassen und ihm was zugesteckt“, gab die Rentnerin zu. „Er hat doch zuletzt auf der Straße gelebt.“ Ihren für eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs nötigen Strafantrag zog sie zurück.
Zeugin war angesichts der Vielzahl von Vorfällen völlig überfordert
An den Schlag, der ihr die Luft genommen hatte, konnte sie sich noch genau erinnern. „Ich hatte doch gar kein Geld mehr und konnte ihm nichts geben.“ Allerdings schilderte die Zeugin diesen Vorfall erst nach der zweiten Nachfrage des Vorsitzenden. Es hatte wohl zu viele ähnliche Fälle gegeben, um diesen einen noch zweifelsfrei zeitlich zuzuordnen.
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„Die vom Gesetz verlangte genaue Zuordnung ist nicht möglich“, fasste der Staatsanwaltschaft die Beweislage zusammen. „Und der Hausfriedensbruch ist ein absolutes Antragsdelikt. Den Strafantrag hat die Geschädigte aber zurück genommen. Somit bleibt nur noch der Freispruch.“ Das Schöffengericht sah das nach recht kurzer Beratung genau so.