Duisburg. Der Duisburger Einzelhandel braucht schnellstens verlässliche gesetzliche Regelungen zu Sonntagsöffnungen – gerade in Corona-Zeiten!
Es war eine kluge Entscheidung des Handelsverbands Niederrhein den Antrag zu den Verkaufsoffenen Sonntagen in Duisburg zurückzuziehen. Zu offensichtlich war der Klageerfolg von Verdi vor dem Oberverwaltungsgericht. Denn das kassiert zurzeit reihenweise die Verordnungen der Kommunen zu den Sonntagsöffnungen ein. Corona und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für den Handel seien keine ausreichende Begründung.
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Das ist eine heftige Klatsche für das NRW-Wirtschaftsministerium. Offensichtlich ist der Runderlass zu den Einkaufssonntagen in Corona-Zeiten rechtswidrig. Wie peinlich für den Minister.
Ungeachtet dessen mögen die Klagen von Verdi zwar nachvollziehbar sein. Aber dem Einzelhandel und damit den Arbeitnehmern helfen sie nicht. Gerade der stationäre Handel braucht jede Chance, Geld in die Kassen zu bekommen. Auch mal sonntags. Prinzipienreiterei bringt in Zeiten der Pandemie niemanden weiter. Am Ende geht es um Arbeitsplätze.
Was der Handel braucht, sind verlässliche gesetzliche Regelungen zu Sonntagsöffnungen, die von allen Beteiligten abgesegnet sind. Und zwar schnellstens!