Nach den Querelen im Vorfeld der Kommunalwahl will der AfD-Kreisverband Duisburg zwei Mitglieder ausschließen. Das sind die Vorwürfe.
Duisburg. Die parteiinternen Querelen im Kreisverband der Duisburger AfD vor der Kommunalwahl haben nun das erwartete Nachspiel. Der Kreisverband hat den Parteiausschluss der Mitglieder Artur Oppenhorst und Ralf Kubsch beantragt. Beide hatten dem Kreisvorsitzenden Andreas Laasch in einem Gespräch mit dieser Zeitung unter anderem vorgeworfen, er führe „die Partei wie eine Sekte“, in der rechtsextremistische Umtriebe gedeihen. Das Landesschiedsgericht der Partei hat das Verfahren eröffnet.
Vorwurf der „politischen Untätigkeit“ gegen den Kreisvorsitzenden
In seiner Begründung für den Antrag auf Parteiausschluss, dieser liegt der Redaktion vor, argumentiert Laasch, dass Oppenhorst nach der Wahl auf Platz 8 der Reserveliste für die Kommunalwahl im April begonnen habe, gegen ihn „zu agitieren und mit dem Vorwurf der politischen Untätigkeit zu belegen“.
Wegen der Ankündigung, zur Not die künftige Ratsfraktion zu verlassen, habe sich der Kreisvorstand zu einer Neuaufstellung der Reserveliste (am 12. Juli, wir berichteten) ohne Oppenhorst und Kubsch entschlossen.
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Auch wegen der in dieser Zeitung erhobenen Vorwürfe von Oppenhorst, im AfD Kreisverband habe er es „mit Hitler, Holocaust, völkischer Sprache, Relativierungen und Verunglimpfungen“ zu tun, sollen die beiden Dissidenten die Partei verlassen.
Die Charakterisierung als „Sekte“ habe deren Reputation und Ansehen in der Öffentlichkeit geschädigt, Oppenhorst sei es aus „rücksichtslosem Geltungsdrang“ nicht um „innerparteilichen Meinungskampf“, sondern lediglich „um die Beschädigung der Partei“ gegangen.
AfD-Vorstand: Mitglieder erklärten wegen der Vorwürfe Parteiaustritt
Mit „unzähligen Falschbehauptungen“, so behauptet Laasch, habe der Rheinhauser Bauunternehmer der AfD außerdem „schweren Schaden“ verursacht. Das habe das Vertrauen der Wähler in die Kandidaten gemindert und „den Wahlerfolg der Partei verkleinert“. Mitglieder hätten ihren Austritt aus dem Kreisverband erklärt, weil sie „die öffentliche Diskreditierung als unerträglich empfanden“.
Vorstand: Ausschluss ist „die einzig angemessene Reaktion“
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Der Parteiausschluss sei deshalb „die einzige angemessene Reaktion“, findet Laasch. Die AfD müsse ein solches Mitglied ausschließen, „um sich selbst und die übrigen Mitglieder vor ihm zu schützen“. Ralf Kubsch, ebenfalls Rheinhauser, hatte bereits nach dem 12. Juli darüber nachgedacht, dem Ausschluss durch Austritt zuvor zu kommen. „Ich habe mit der AfD abgeschlossen“, sagte er am Dienstag auf Nachfrage, „aber die sollen sich noch ein wenig an mir abarbeiten“.
2019 wollten AfD-Mitglieder auch Laasch aus der Partei ausschließen. Um ein Verfahren soll sich der damalige Co-Vorsitzende des NRW-Landesvorstandes, Helmut Seifen, bemüht haben, nachdem ein Spiegel-Bericht nahegelegt hatte, Laasch habe in den 1990ern Kontakte zur verbotenen, neonazistischen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) gehabt. Der neue Landesvorstand, dem der Landtagsabgeordnete Seifen nicht mehr angehört, verfolgte den Ausschluss von Laasch nicht weiter.
Auch Oppenhorst hatte Laasch Kontakte zur FAP vorgeworfen. Laasch hatte das auch bestritten, nachdem ein zweites Schreiben aufgetaucht war, das seine Kritiker gegen ihn anführen: „Ich habe mich nicht in ihrem Umfeld bewegt und Kontakte zu Funktionären gepflegt.“