Duisburg. Nächste Runde im Machtkampf in der AfD: Der Vorstand will Kritiker aus der Partei werfen. Einer ficht nun die Aufstellung der Ratskandidaten an.

Der Macht- und Flügelkampf in der Duisburger AfD geht in die nächste Runde: Der Kreisvorstand bereitet nach eigenen Angaben ein Parteiausschlussverfahren gegen die Mitglieder Artur Oppenhorst und Ralph Kubsch vor. Diese hatten sich öffentlich gegen den Kreisvorsitzenden Andreas Laasch gewandt. Ihr Vorwurf: Laasch führe den Kreisverband wie eine rechtsextreme Sekte. Als Reaktion wurden sie bei einer Wahlversammlung am 12. Juli von der Liste der Ratskandidaten gewählt (wir berichteten). Gegen die Gültigkeit dieser Versammlung hat Oppenhorst Widerspruch beim Wahlamt eingelegt.

AfD Duisburg: Parteiausschlussverfahren gegen Kritiker von Andreas Laasch

Grund für das Parteiausschlussverfahren seien Äußerungen in dieser Zeitung, bestätigt AfD-Ratsherr Alan Imamura. Kubsch und Oppenhorst hatten im Gespräch mit der Redaktion Vorwürfe gegen den Kreisvorsitzenden Laasch erhoben: Der Kreisverband sei politisch untätig, pflege rechtsextremes Gedankengut. Laasch kontrolliere zudem das Abstimmungsverhalten bei Delegiertenwahlen. „Seit ich im KV bin, habe ich mit Hitler, Holocaust und völkischer Sprache, Relativierungen und Verunglimpfungen zu tun. Das ist ein System“, hatte Oppenhorst gesagt.

Auch er wirft Laasch Kontakte zur verbotenen, neonazistischen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) in den 1990ern vor. Laasch hatte das auch bestritten, nachdem ein zweites Schreiben aufgetaucht war, das seine Kritiker gegen ihn anführen. Laasch zur FAP: „Ich habe mich nicht in ihrem Umfeld bewegt und Kontakte zu Funktionären gepflegt.“

AfD-Ratsherr: kein Parteiausschlussverfahren gegen Laasch mehr

Oppenhorst und Kubsch haben auch Strafanzeige gegen Laasch gestellt. Die Polizei Duisburg bestätigte „diverse Vorgänge“ gegen AfD-Mitglieder. In die Ermittlungen sei auch der Staatsschutz eingebunden. Alan Imamura nennt ihren Schritt ein „Ausscheren von Einzelpersonen“. Es sei ein „absolut schräges Bild gezeichnet“ worden.

Auf Nachfrage unserer Redaktion dementiert Imamura auch ein Parteiausschlussverfahren gegen Andreas Laasch durch den Landesvorstand. Dieses soll 2019 der damalige Co-Vorsitzende des NRW-Landesvorstandes, Helmut Seifen, gegen Laasch angestrengt haben, nachdem ein Spiegel-Bericht nahegelegt hatte, Laasch habe Kontakte zur FAP gehabt. AfD-Ratsherr Imamura erklärt dazu: „Es gab nur Einzelpersonen, die versucht haben, ein angebliches Verfahren in beschädigender Weise in die Öffentlichkeit zu bringen.“

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„Zwölf Austritte. Aber auch sechs Eintritte“

Der öffentliche Machtkampf in der AfD Duisburg hat der Partei anscheinend geschadet. Es habe zwölf Austritte gegeben, berichtet Imamura – „aber auch sechs Eintritte“. Zwei Mitglieder hätten die Partei wegen der offenen Konfrontation verlassen. Nach eigenen Angaben zählte der Kreisverband Ende 2019 insgesamt 155 Mitglieder.

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Laasch-Kritiker Oppenhorst hat nun bei der Stabsstelle Wahlen der Stadt Widerspruch gegen die bei der wiederholten Aufstellungsversammlung vom 12. Juli beschlossene Reserveliste eingelegt. Er prangert etwa an, die Versammlung sei nicht öffentlich gewesen. Allerdings ermöglicht das nordrhein-westfälische Kommunalwahlgesetz dies.

AfD-Mitglied Oppenhorst: Wahlen waren nicht geheim

Wahlrechtlich schwerer wiegen wohl seine Vorwürfe, die Wahlen seien nicht geheim gewesen: „Mehrere Mitglieder, auch ich selbst, beantragten im Verlauf der Versammlung mehrfach … die Durchführung von geheimen Wahlen bei verschiedenen Tagesordnungspunkten“, schreibt Oppenhorst in seiner Anfechtung.

Der Versammlungsleiter, der Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi, habe diese Anträge mit der Begründung abgelehnt, „dafür haben wir keine Zeit“, kritisiert Oppenhorst. Darüber hinaus sei der Wahl der Vertrauensleute keine Vorstellung der Kandidaten vorausgegangen; die vorgeschriebene Möglichkeit für Fragen an Kandidaten habe es ebenfalls nicht gegeben.

Alan Imamura, Beisitzer des Vorstandes, schreibt unserer Redaktion, der Vorwurf nicht geheimer Wahlen und nicht ausreichender Redezeit für Kandidaten sei „eine böswillige Falschbehauptung“. Der Versammlungsleiter habe „vor jeder Wahl explizit auf die extra aufgestellte Wahlkabine hingewiesen und aufgefordert, diese auch zu nutzen. Jeder Kandidat hatte zehn Minuten Redezeit.“

Wahlausschuss entscheidet am 4. August auf der Grundlage der Niederschriften

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Der Wahlausschuss, der am 4. August tagt, wird entscheiden, ob die formalen Bestimmungen der Kommunalwahlordnung eingehalten wurden. Grundlage dafür ist die erforderliche Niederschrift über die Aufstellungsversammlung – denn kommunale Bedienstete kontrollieren bei Aufstellungsversammlungen nicht vor Ort, ob die Parteien alle demokratischen Spielregeln einhalten.

Die Kontrolle soll ein anderes Instrument gewährleisten: Versammlungsleiter und zwei von der Versammlung beauftragte Teilnehmer müssen dem Wahlleiter – in Duisburg: Stadtdirektor Martin Murrack bzw. dessen Vertreter, Rechtsdezernent Paul Bischof – an Eides statt bestätigen, dass die Wahlen geheim waren, dass alle Kandidaten ausreichend Redezeit hatten. Lässt der Wahlausschuss die Liste zu, könnte Oppenhorst noch Beschwerde beim Landeswahlausschuss einlegen.

>> 22 KANDIDATUREN FÜR RATSWAHL – WAHLAUSSCHUSS TAGT ÖFFENTLICH

• Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber mussten ihre Wahlvorschläge bis zum 27. Juli, 18 Uhr, bei der Stabsstelle Wahlen und Informationslogistik einreichen. „Es liegen 22 Kandidaturen von Parteien und Wählergruppen inklusive zweier Einzelbewerbungen für den Rat der Stadt vor“, berichtet Stadtsprecher Peter Hilbrands.

• 21 Parteien und Wählergruppen wollen für die Wahl zu den Bezirksvertretungen kandidieren. 16 Parteien und Wählergruppen inklusive zweier Einzelbewerbungen streben die Wahl zum Integrationsrat an.

• Der Wahlausschuss tagt am Dienstag, 4. August, ab 13 Uhr öffentlich in der Rheinhausenhalle unter Leitung des Beigeordneten und Rechtsdezernenten Paul Bischof.