Duisburg. Wegen Urkundenfälschung und räuberischen Diebstahls stand ein 29-Jähriger vor dem Amtsgericht Duisburg. Die Strafe fiel deutlich aus.
Mit einer dreisten Urkundenfälschung betrog ein 29-Jähriger das Jobcenter Duisburg und einen Duisserner Wohnungsvermieter. Dass der Angeklagte, der sich vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten musste, durchaus über kriminelle Energie verfügt, bewies auch der Diebstahl eines Paars Sportschuhe, dass in einen Raub ausartete. Beides zusammen bringt den 29-Jährigen nun für ein Jahr und fünf Monate hinter Gitter.
Im Februar 2019 hatte der Angeklagte eine Wohnung in Duissern angemietet und beim Jobcenter die Übernahme der Mietkosten beantragt. Das hätte angesichts der Größe der Wohnung und der Höhe der Miete wohl ablehnen müssen. Doch der Angeklagte, davon war das Schöffengericht am Ende der Beweisaufnahme jedenfalls überzeugt, hatte der Behörde einen gefälschten Vertrag vorgelegt, in dem alle Daten den Anforderungen des Jobcenters entsprechend angepasst waren.
Der Vermieter büßte eine knappe Jahresmiete ein
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Zudem gab er als Empfänger der Miete namentlich zwar seinen Vermieter, aber seine eigene Kontonummer an. „Jedenfalls war es das gleiche Konto, von dem ich die einzige Monatsmiete erhielt, die jemals bezahlt wurde“, so der 63-jährige Vermieter. Ihm war der Schwindel aufgefallen, nachdem das Jobcenter zwar angekündigt hatte, die Miete zu übernehmen, das Geld aber ausblieb. Dem Eigentümer entging insgesamt eine knappe Jahresmiete.
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In einem Kaufhaus in der City hatte der Angeklagte am 6. Juni 2019 Schuhe ausprobiert. Aufmerksamen Ladendetektiven fiel auf, dass er ein Paar aus dem Kaufhaus anbehielt und stattdessen seine alten Schuhe in den Karton legte und ins Regal stellte. Zuvor hatte er frecherweise auch noch die Etiketten an seine alten Treter geklebt. Als die Securitys den Dieb ansprachen, wurde der gleich gewalttätig und beruhigte sich erst, als er sich drei Männern gegenüber sah.
Die Version des Angeklagten glaubte vor Gericht niemand
Die Version des Angeklagten, er habe die Schuhe nur ausprobieren wollen, dazu seine eigenen abgestellt und die hinterher bloß nicht wieder gefunden, glaubte wohl kein Zuhörer im Saal. Ebensowenig überzeugte die Darstellung, dass die Gewalt von den Sicherheitskräften ausgegangen sei. Zu der Urkundenfälschung wollte der Angeklagte sich nicht äußern.
Am Ende konnte die 17-monatige Strafe wegen Urkundenfälschung und räuberischen Diebstahls nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Strafen über einem Jahr verlangt das Gesetz nämlich besondere Umstände in Tat oder Täterpersönlichkeit. Und die vermochte das Schöffengericht ohne ein Geständnis des Angeklagten nicht zu erkennen.
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