Duisburg. Hat Duisburgs OB Link im Wahlkampf für seine SPD gegen das Neutralitätsgebot verstoßen? Das wollte die JuDu-Fraktion im Rat geklärt wissen.

Zur Wahl stand der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link gar nicht, dennoch prangte sein Konterfei auf vielen SPD-Wahlplakaten zur Kommunalwahl am vergangenen Sonntag. Hat er damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen?

Auch interessant

Diese Frage wollte die Fraktion Junges Duisburg/DAL in der Ratssitzung am Dienstag beantwortet wissen. Links Auftritt auf den Plakaten vor der Kommunalwahl sei „zumindest irritierend“, begründete Dr. Stephan Wedding (JuDU) seine Anfrage und verwies auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Wahlbeamten in der politischen Auseinandersetzung Grenzen setzt.

Duisburger Wahlleiter: Bürgermeister dürfen sich aktiv am Wahlkampf beteiligen

Demnach gebe es „eine zunehmende Zurückhaltungspflicht, je näher ein Wahltermin rückt, eben weil die Grenzen zwischen politischem Wahlbeamten und Hauptverwaltungsbeamten fließend sind. Der Oberbürgermeister verliert nicht sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, darf aber auch keine Wahlempfehlung abgeben, solange er Kraft seiner Amtsautorität wirkt“, zitierte Wedding den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.

Erwartungsgemäß sieht Wahlleiter Martin Murrack, wie Link der SPD angehörig, die Rechtsprechung großzügiger ausgelegt. Zuständig für die Ahndung von Verstößen gegen das Neutralitätsgebot sei nicht er, sondern die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung in Düsseldorf, erklärte der Stadtdirektor. Doch sei er der Meinung, „dass Bürgermeister sich am Wahlkampf mit Auftritten, Anzeigen und Aufrufen aktiv beteiligen können“. Das Recht der freien Meinungsäußerung werde den Amtsträgern da nicht genommen.

[In unserem lokalen Newsletter berichten wir jeden Abend aus Duisburg. Den Duisburg-Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen.]

Allerdings sei es untersagt, für die Aktivitäten im Wahlkampf auf kommunale Ressourcen zurückzugreifen. Er könne, so Murrack zusammenfassend, „im Verhalten von OB Link keinen Verstoß erkennen.“ Sicher sind sich da offenbar auch die Kritiker aus anderen Fraktionen nicht. Doch zu einer juristischen Überprüfung konnte sich niemand entschließen. Womit eine alte Weisheit greift: Wo kein Kläger, da kein Richter.