Duisburg. Wegen versuchten Einbruchsdiebstahls stand ein Duisburger (44) vor Gericht. In Bruckhausen hatte er eine Schlafende furchtbar erschreckt.
Eine 46 Jahre alte Frau aus Bruckhausen bekam am Morgen des 14. Dezember 2019 den Schreck ihres Lebens: Um 8 Uhr stand ein mit einem Schal maskierter Mann plötzlich in ihrem Wohnzimmer. Als die Frau schrie und auch noch ihre Tochter auftauchte, gab der Einbrecher Fersengeld. Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verurteilte ihn nun zu 15 Monaten Gefängnis.
Der 44-jährige Mann aus Beeck schwieg zunächst zu dem Vorwurf. „Ich habe mich noch gewundert, warum da jemand in meiner Wohnung mit einer Taschenlampe herum leuchtet“; berichtete die Zeugin, die von dem Lichtschein aus dem Schlummer gerissen worden war. „Meine Kinder hätten doch Licht angemacht.“ Als sie den maskierten Mann sah, habe sie geschrien. Als daraufhin auch noch ihre 20-jährige Tochter erschien, sei der Mann geflüchtet.
Prozess in Duisburg: 44-Jähriger brach zuletzt sein Schweigen
Aufgrund der Personenbeschreibung hatte der Angeklagte in der Nähe von der Polizei festgenommen werden können. Auf der Fluchtstrecke fand die Polizei Einbruchswerkzeug und eine Jacke, die der Mann offenbar noch zu verbrennen versucht hatte.
Nach einem Rechtsgespräch brach der Angeklagte schließlich sein Schweigen. „Ich war in der Wohnung drin“, räumte er ein. Er habe die Haustür mit einem Schraubenzieher zu öffnen versucht und eine Scheibe eingeschlagen, nachdem das nicht gelang. Die Tür zur Wohnung der Geschädigten habe sich leichter öffnen lassen. „Als plötzlich die beiden Frauen auftauchten, bin ich abgehauen.“
Angeklagter drohte nach Festnahme mit Selbstmord
Ganz bei sich war der unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Einbrecher offenbar nicht gewesen. „Er hat ziemlich wirres Zeug erzählt“, berichtete ein Polizist. „Und er drohte, sich bei nächster Gelegenheit die Pulsadern aufzuschlitzen.“ Der 44-Jährige war daraufhin erst einmal für drei Wochen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden, bevor er in der Untersuchungshaft landete.
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Das Motiv für die Tat: Kokain. Trotz eines guten Einkommens als Schlosser hatte das Geld des Familienvaters nicht gereicht, um die teure Drogensucht zu finanzieren. Zuletzt hatte der bereits mehrfach vorbestrafte Mann eine Bewährungsstrafe wegen Handtaschendiebstahls bekommen. Nun platzte sein Traum von einem geordneten Familienleben. Angesichts der Vorstrafen und weil der Mann bereits unter Bewährung gestanden hatte, kam eine weitere Bewährungschance für das Schöffengericht nicht in Betracht.