Duisburg. 14 Autos hat ein Duisburger im Dezember und Januar angezündet. Nun hat das Gericht ein Urteil gegen den „Feuerteufel“ aus dem Norden gesprochen.

So unbeteiligt wie er während des mehrtägigen Prozesses gewirkt hatte, so unbeteiligt nahm ein 60 Jahre alter Walsumer auch das Urteil des Landgerichts Duisburg entgegen: Wegen neunfacher Brandstiftung wurde er zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Eine Strafe, die wohl nur auf dem Papier stehen wird, denn zugleich ordnete die 2. Große Strafkammer die dauerhafte Unterbringung des psychisch kranken Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der 60-Jährige war am 19. Januar auf frischer Tat erwischt worden, nachdem er ein Auto angezündet hatte. In seiner Tasche fand man einen Grillanzünder, weitere lagen in seinem Auto. Der Walsumer hatte von Anfang an nur diese eine Tat zugegeben. Die übrigen Brandstiftungen, bei denen im Duisburger Norden seit dem 4. Dezember 2019 insgesamt 14 Autos zerstört worden waren, bestritt er.

Feuerteufel aus dem Duisburg Norden: Zahlreiche Indizien ließen keinen Zweifel

Doch am Ende ließen zahlreiche Indizien keinen Zweifel daran, dass der 60-Jährige alle zehn ihm zur Last gelegten Taten begangen hatte. Alle Brandstiftungen seien auf gleiche Art erfolgt und alle hätten im unmittelbaren Lebensumfeld des Angeklagten stattgefunden, so Staatsanwaltschaft und Gericht.

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Während der mehrfach vorbestrafte Angeklagte beteuert hatte, die bei ihm gefundenen Grillanzünder habe er lange vor seiner letzten Inhaftierung gekauft, widerlegten die Ermittlungen diese Behauptung: Die Grillanzünder waren erst im Oktober 2019 produziert worden. Und es fehlten exakt so viele Stücke wie es Brandstiftungen gegeben hatte.

Angeklagter gab wohl selbst anonyme Hinweise an die Polizei

Zudem hatte es anonyme Hinweise an die Polizei und Radio Duisburg gegeben. Die Mails offenbarten Wissen, das eigentlich nur der Täter haben konnte. Und sie waren mit einer speziellen Software geschickt worden, die eine Rückverfolgung zum Absender unmöglich machten. Genau solch ein Programm hatte der Angeklagte, der wohl selbst der Verfasser war, unmittelbar vor der ersten Nachricht installiert.

In dem Verfahren war es ursprünglich nur um den Antrag der Staatsanwaltschaft gegangen, den psychisch kranken Mann zum Schutz der Allgemeinheit in der Psychiatrie unterzubringen. Doch ein Gutachter hatte schon frühzeitig Zweifel angemeldet, ob der Beschuldigte bei allen Taten schuldunfähig gewesen sei.

Nur bei der letzten Tat war der 60-Jährige schuldunfähig

In Übereinstimmung mit dem abschließenden Gutachten ging die Kammer im Urteil davon aus, dass der 60-Jährige nur bei der zehnten und letzten Tat aufgrund akuter Wahnvorstellungen nicht Herr seiner Handlungen gewesen sei. Für die übrigen Taten ging man allenfalls von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus, womit der Prozess vom Sicherungsverfahren zum Strafverfahren wurde.

Zu Gunsten des 60-Jährigen sprach am Ende recht wenig: Bei der Bemessung der Länge der Freiheitsstrafe wirkten sich insbesondere die Vorstrafen des Angeklagten sowie der angerichtete hohe Sachschaden und die Gefährlichkeit der nächtlichen Taten aus. Das Urteil entsprach in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt des 60-Jährigen hatte in seinem Schlussvortrag bedauert, dass es im vorliegenden Fall „schwierig sei, die ureigenste Aufgabe des Strafverteidigers zu erfüllen, nämlich Zweifel zu säen wo andere keine mehr haben“.

>>SACHSCHADEN IM SECHSSTELLIGEN BEREICH

  • Zehn Fahrzeuge hat der 60-Jährige zwischen Anfang Dezember und seiner Festnahme im Januar angezündet. In einigen Fällen griff das Feuer auf benachbarte parkende Autos über.
  • Insgesamt 14 Autos wurden bei den Brandstiftungen zerstört. Der Sachschaden ist nur schwer zu beziffern, dürfte aber im sechsstelligen Bereich liegen.
  • Der Umstand, dass das Feuer sich in einigen Fällen auch ausbreitete, bevor die Feuerwehr löschen konnte, war eines der Argumente der Staatsanwaltschaft für die besondere Gefährlichkeit der Taten.