Duisburg. Ein heute 60-Jähriger soll im Dezember und Januar 14 Autos im Bezirk Walsum angezündet haben. Ist er schuldunfähig? Eine Expertin hat Zweifel.

Autobesitzer fürchteten um die Jahreswende im Duisburger Norden wochenlang um ihre fahrbaren Untersätze. Jedenfalls, wenn sie ihre Autos nicht in einer Garage abstellen konnten. Seit Anfang Dezember gingen in Walsum immer wieder Fahrzeuge in Flammen auf. Ein nächtlicher Feuerteufel schien es in Vierlinden und Aldenrade auf am Straßenrand geparkte Autos abgesehen zu haben. Als mutmaßlicher Täter steht nun ein 60-jähriger Walsumer vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Doch der Prozessauftakt wartete mit Überraschungen auf.

Der Maschinenschlosser, der aufgrund einer psychischen Erkrankung bereits 1996 verrentet wurde, soll zwischen dem 4. Dezember und dem 19. Januar in zehn Fällen auf die selbe Weise vorgegangen sein: Er legte einen Grillanzünder auf einen Autoreifen und zündete ihn an. Die so in Brand gesetzten Fahrzeuge brannten in der Regel vollständig aus, bevor das Feuer gelöscht werden konnte. In einigen Fällen griffen die Flammen auch auf weitere Autos über. Insgesamt 14 Fahrzeuge wurden zerstört. Der Sachschaden liegt im sechsstelligen Bereich.

Duisburg-Walsum: Feuerteufel 60-Jähriger ist möglicherweise doch schuldfähig

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Bei der letzten Tat, die sich ganz in der Nähe seiner Wohnung in Vierlinden ereignete, war der 60-Jährige festgenommen worden.

Im Keller seiner Wohnung fand man noch am selben Tag eine scharfe Schusswaffe nebst passender Munition. Einen Monat lang saß der Mann in Untersuchungshaft, seitdem ist er vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Dieser schwarze Ford Mondeo wurde am 3. Januar um etwa 3 Uhr an der Goerdelerstraße in Vierlinden (Bezirk Walsum) angezündet.
Dieser schwarze Ford Mondeo wurde am 3. Januar um etwa 3 Uhr an der Goerdelerstraße in Vierlinden (Bezirk Walsum) angezündet. © Polizei Duisburg

Dort soll er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft bleiben. Genau darum geht es in dem Sicherungsverfahren vor der 2. Großen Strafkammer.

Doch der Vorsitzende wies bereits zu Verhandlungsbeginn auf das vorläufige Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen hin: Die Expertin hat Zweifel, ob der Beschuldigte die Taten tatsächlich im Zustand der Schuldunfähigkeit beging. Falls der 60-Jährige verurteilt wird, könnte das auch zu einer weiteren Freiheitsstrafe des mehrfach vorbestraften Mannes führen.

Beschuldigter: Stimmen befahlen ihm den Griff zum Grillanzünder

Und der gestand zu Beginn des Prozesses nur eine einzige Tat. Nämlich die, bei der er am 19. Januar erwischt worden war. „Stimmen haben mir befohlen, die Brandserie fortzusetzen“, so der Beschuldigte. „Da waren gerade mal ein paar Tage Pause gewesen.“ Er habe gegen 3 Uhr Grillanzünder aus seinem Auto geholt und habe in der Nähe seiner Wohnung ein Auto angesteckt. „Direkt vor der Haustür wollte ich das nicht machen. Ich wollte ja nicht entdeckt werden.“ Mit den anderen Taten will der Beschuldigte nichts zu tun haben.

Die bei ihm gefundene Pistole will er vor mehr als 20 Jahren mitsamt Munition im Altmetall gefunden haben. Er habe sie gesäubert, geölt und einmal ausprobiert. „Seitdem lag die bei mir im Keller.“

Für das Verfahren sind bis 10. September fünf weitere Sitzungstage vorgesehen. Von entscheidender Bedeutung könnte unter anderem die Vernehmung des Ermittlungsführers der Polizei sein, der am 26. August vernommen werden soll.