Duisburg. Das Land fördert Investitionen in die Infrastruktur des ÖPNV. Die Stadt und DVG wollen sich an dem Programm beteiligen. Das sind die Maßnahmen.

Die Landesregierung hat im Mai 2019 ein Förderprogramm mit einem Volumen von insgesamt einer Milliarde Euro bis 2031 beschlossen, um die Stadt- und Straßenbahnnetze in NRW zu erneuern. Die Stadt Duisburg und die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) wollen daran aufgrund des mit eigenen Mitteln nicht zu stemmenden, hohen Investitionsbedarfs teilhaben.

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Dazu ist ein Grundsatzbeschluss des Rates erforderlich, der diesen dem Vernehmen nach wenig überraschend gerne fassen wird. Das Thema steht auf der Tagesordnung der Sitzung am 16. September. Ein Großteil der Maßnahmen betrifft die technische Infrastruktur im ÖPNV, die Modernisierung und Instandhaltung von Gleisanlagen, Fahrleitungen und der Bahnstromversorgung.

Rolltreppen sollen an mehreren Duisburger Bahnhöfen erneuert werden

Für die Fahrgäste besonders interessant: Es sollen auch Außenrolltreppen am Hauptbahnhof, König-Heinrich-Platz, Steinsche Gasse und des Fahrsteigs Rathaus erneuert werden – darüber hinaus die Rolltreppen an den Bahnhöfen „Kesselsberg“ und „Waldfriedhof“. Diese Maßnahmen sollen bereits im kommenden Jahr umgesetzt werden, alle weiteren nach und nach, teilweise aber auch parallel, bis 2031. So beabsichtigt die Stadt, 2021 einen ersten Förderantrag zur zur Sanierung beziehungsweise Teilerneuerung der Bahnhöfe Münchener Straße und Huckingen Angerbogen zu stellen.

Das förderfähige Investitionsvolumen in Duisburg beläuft sich insgesamt auf rund 135,75 Millionen Euro, wobei sich das Land mit 54,3 Millionen Euro (40 Prozent) beteiligt. Bleibt ein Eigenanteil von 81,45 Millionen für Stadt und DVG, die aber erst einmal ein Maßnahmenpaket von „nur“ rund 129,1 Millionen Euro geschnürt haben – in der Hoffnung, so möglichst viele positive Förderbescheide zu erhalten.

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Der SPD-Fraktionsvorsitzende Bruno Sagurna hofft, dass sich der Eigenanteil von Stadt und DVG noch durch zusätzliche Zuschüsse vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) verringert: „Gespräche darüber können wir aber erst führen, wenn die Förderanträge durch das Land positiv beschieden worden sind.“