Duisburg. Die ehemalige Chefin der „Neue Triton Werft“ stand vor dem Amtsgericht. Die 68-Jährige gestand, Arbeiter über Jahre schwarz entlohnt zu haben.

Bemerkenswertes zeitliches Zusammentreffen: Während der Verkauf der Triton-Werft bekannt wurde, stand dessen frühere Geschäftsführerin wegen Verkürzung von Sozialabgaben vor dem Duisburger Amtsgericht. Zwischen 2013 und 2015 waren Beschäftigte der „Neue Triton Werft“ schwarz entlohnt, die Sozialkassen um rund 460.000 Euro geprellt worden. Die Verantwortung dafür übernahm Petronella J., die damalige Geschäftsführerin, eher zähneknirschend.

Um die Schwarzarbeit zu verschleiern, waren Firmen aus Bulgarien und Rumänien als angebliche Sub-Unternehmen aufgetreten. Doch die Mitarbeiter, so die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft, seien fest in den Arbeitsablauf der Werft eingebunden gewesen. Zuletzt waren die angeblichen Schwarzarbeiter zwar direkt bei der Werft angestellt und wurden nach Mindestlohn bezahlt. Allerdings nur für die reguläre Arbeitszeit. Überstunden wurden als „Reisekosten“ abgerechnet.

Chefin der Duisburger „Neue Triton Werft“: Geständnis ohne Einsicht oder Reue

All das ließ die 68-jährige Angeklagte ihren Verteidiger durch einen knappen Satz einräumen: „Wir räumen das Tatgeschehen ein.“ Zuvor hatte es längere Rechtsgespräche der Verfahrensbeteiligten und eine noch längere Beratung der Angeklagten mir ihrem Anwalt gegeben. Für den Fall eines Geständnisses wurde eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt.

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Sie könne ein längeres Verfahren gesundheitlich nicht durchstehen, begründete die Rentnerin, die sich vor mehr als 30 Jahren mit der Werft selbstständig gemacht hatte, ihren Sinneswandel. Ihr Anwalt hatte zu Beginn der Hauptverhandlung noch Zweifel an einer Schuld seiner Mandantin geäußert und mit einer längeren Beweisaufnahme gedroht, bei der Zeugen jedes einzelnen Unternehmens aus Südosteuropa zu befragen seien.

Geständnis vermied drohende lange Beweisaufnahme

Dass dies durch das Geständnis unnötig wurde, wirkte sich im Urteil deutlich zu Gunsten der bislang nicht vorbestraften Angeklagten aus. Das Schöffengericht setzte eine zweijährige Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.

Petronella J. sah sich bis zuletzt als das eigentliche Opfer. Nach 45 Jahren Arbeit müsse sie nun von 1450 Euro Rente leben, beschwerte sie sich. „Der Staat hat die Binnenschifffahrt vernachlässigt.“ Und die Justiz? „Die tut nichts.“ Das Substantiv, mit dem sie den Staat in seiner Gesamtheit bedachte, sei hier vornehm verschwiegen.