Duisburg. Ein Vermieter aus Duisburg hat vor seinem Haus mit einem Schuhanzieher auf einen 24-Jährigen eingeschlagen. Nun stand er deshalb vor Gericht.
Zeugen hätte sich am Morgen des 18. November 2019 auf einer stillen Straße in Fahrn ein seltsames Bild geboten: Ein 45-Jähriger verfolgte einen deutlich jüngeren Mann bis auf die Straße und schwang dabei einen 60 Zentimeter langen Schuhanzieher. Den metallenen Gegenstand schlug er dem Geschädigten schließlich mehrfach auf den Kopf. Mit dem, zumindest mit Blick auf die Tatwaffe, eher seltenen Fall von gefährlicher Körperverletzung musste sich in zweiter Instanz das Landgericht am König-Heinrich-Platz auseinander setzen.
Das Amtsgericht Hamborn hatte den Täter im Dezember 2019 zu 4000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. Der Angeklagte zog in die Berufung, zu der er mit 40 Minuten Verspätung erschien. Irrtümlich war er statt zum Landgericht zunächst zum Amtsgericht in Hamborn gefahren. Sein Anwalt musste ihn telefonisch umdirigieren.
Hausbesitzer aus Duisburg war wütend über nicht angemeldeten Bewohner
„Die Tat wird so eingeräumt“, hatte der Verteidiger schon während der Wartezeit angekündigt. Eine Tat, deren Motiv nur zu ahnen war: Offenbar hatte es von Anfang an Auseinandersetzungen des Hausbesitzers mit einer 30 Jahre alten Mieterin gegeben, der er die Wohnung erst fünf Monate zuvor übergeben hatte. Scheinbar ärgerte es den Angeklagten mächtig, dass der Freund der Mieterin mehr oder weniger bei ihr lebte, aber nicht als Bewohner gemeldet war.
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Als er den 24-Jährigen am Morgen des Tattages wieder aus der Wohnung der Mieterin kommen sah, hatte der 45-Jährige den erstbesten Gegenstand geschnappt und seine persönliche Strafexpedition gestartet. Auch an der Mieterin nahm er zwei Wochen nach dem Vorfall auf ungewöhnliche Weise Rache: Als die Frau eines Tages nach Hause kam, stand ihre Habe vor der Tür, das Schloss der Wohnung war ausgetauscht worden. Der Vermieter hat dafür mindestens noch einen Zivilprozess zu erwarten.
Höhe der Tagessätze wurde deutlich gesenkt
Bei der Berufungsverhandlung ging es dem 45-Jährigen, der unter psychischen Problemen und einer Krebserkrankung leidet, nur um die Höhe der Strafe. Das Landgericht passte das Urteil den inzwischen deutlich schlechteren Einkommensverhältnissen des bis dato unbestraften Angeklagten an und senkte die Höhe der Tagessätze auf 20 Euro. Nun muss der Schuhlöffelschwinger nur noch 2000 Euro zahlen.