Duisburg. Ein Duisburger (31) gestand vor Gericht, ein Kind an einer Haltestelle mitgenommen zu haben. Überraschender Zusatz: Er sei der Vater des Kindes.

Wegen Entziehung Minderjähriger musste sich ein 31 Jahre alter Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Laut Anklage hatte er am Morgen des 18. November 2019 an einer Bushaltestelle am Hauptbahnhof ein zweijähriges Mädchen mitgenommen, als dessen Mutter sich nach einer Fahrkarte erkundigte und es so lange einer Bekannten überließ.

Der 31-Jährige machte vor der Strafrichterin nicht einmal den Versuch, das Geschehen zu leugnen. „Ich bin mit dem Mädchen spazieren gegangen. Weil es kalt war, habe ich ihm einen Schal gekauft.“ Dann habe er mit dem Kind in einem Schnellrestaurant gegessen. Als sich die Polizei bei ihm meldete, habe er das Mädchen sofort zurück gebracht.

Duisburger überraschte mit der Behauptung, der Vater des Mädchens zu sein

Sein Verteidiger vermochte allerdings nicht zu erkennen, was an diesem Verhalten strafbar sein sollte. Denn die der Anklage zu Grunde liegende Gesetzesvariante schloss Angehörige des Kindes ausdrücklich aus. „Ich bin aber doch der Vater“, überraschte der Angeklagte. „Und ich hatte meine Tochter schon seit Wochen nicht mehr gesehen.“ Kurz zuvor sei die Beziehung zur Mutter des Mädchens zerbrochen. Deshalb habe er die sich ihm unerwartet bietende Gelegenheit genutzt, ein paar Stunden mit dem Mädchen zu verbringen. „Ich habe mir nichts Böses dabei gedacht.“

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Die Mutter des Kindes, die den 31-Jährigen angezeigt und sich als Nebenklägerin dem Verfahren angeschlossen hatte, schloss dessen Vaterschaft allerdings kategorisch aus. „Er ist nicht der Vater des Kindes“, beteuerte die 29-Jährige, während ihre süße Tochter, für die sie offenbar keinen Aufpasser gefunden hatte, im Zeugenstand auf ihrem Schoss saß und auf dem Notizblock einer Anwältin herum kritzelte.

Nebenklägerin verweigerte DNA-Gutachten

„Das können wir zwar glauben“, meinte die Strafrichterin. „Aber wir müssen es überprüfen.“ Und das gehe nur mit einem entsprechenden DNA-Gutachten. Das aber verweigerte die 29-Jährige, die berichtete, sie habe durch gewalttätige Übergriffe des Angeklagten in der Beziehung schon genug Probleme gehabt.. „Dann können wir den Fall nicht weiter aufklären“, seufzte die Richterin. Das Verfahren wurde eingestellt.