Duisburg. Laut Anklage soll sich ein Duisburger (37) bei mehreren Gelegenheiten an seiner Nichte vergriffen haben. Doch die Beweise dafür fehlten.

Ein Duisburger (37) musste sich bis Mittwoch vor Gericht verantworten, weil er sich bei mehreren Gelegenheiten an seiner Nichte vergriffen haben soll, so der Vorwurf. Doch die Beweise für den sexuellen Missbrauch fehlten. Das Amtsgericht hat das Verfahren eingestellt.

Der Meidericher sollte sich laut Anklage zwischen Februar 2013 und Dezember 2017 bei vier Gelegenheiten an seiner zu Beginn erst zehn Jahre alten Nichte vergriffen haben. Das Mädchen hatte nur drei Mal im fraglichen Zeitraum bei Onkel und Tante übernachtet. Doch jedes mal soll es dabei zu Übergriffen gekommen sein. Nach der Geburtstagsfeier des Onkels soll die Zehnjährige bei ihm und seiner Frau im Ehebett übernachtet haben. Er soll ihr an die Brust gefasst haben.

Ähnliches soll sich zwei Jahre später nach der Geburtstagsfeier der Ehefrau des 37-Jährigen zugetragen haben. Diesmal soll das Mädchen auf einer Eckbank geschlafen haben, während der Angeklagte und seine Frau auf Matratzen auf dem Boden gelegen haben sollen. Nachts soll der 37-Jährige das Mächen über seine Ehefrau hinweg unsittlich berührt haben.

Bei einem Vorfall soll er der damals 14-Jährigen von hinten an beide Brüste gefasst und gesagt haben: „Die gehören mir.“ Der letzte Übergriff soll sich in der Silvesternacht 2017 ereignet haben, als der Angeklagte der Jugendlichen in die Hose gegriffen haben soll.

Duisburg: Nächtliche Übergriffe neben der schlafenden Ehefrau?

Ähnliches soll sich zwei Jahre später nach der Geburtstagsfeier der Ehefrau des 37-Jährigen zugetragen haben. Diesmal soll das Mädchen auf einer Eckbank geschlafen haben, während der Angeklagte und seine Frau auf Matratzen auf dem Boden gelegen haben sollen. Mitten in der Nacht soll der 37-Jährige über seine Ehefrau hinweg an dem Mädchen herum gespielt haben.

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Bei einem Vorfall soll er der damals 14-Jährigen von hinten an beide Brüste gefasst und gesagt haben: „Die gehören mir.“ Der letzte Übergriff soll sich in der Silvesternacht 2017 ereignet haben, als der Angeklagte der Jugendlichen in die Hose gegriffen haben soll.

Prozess: Diesmal verteidigte sich der Angeklagte schweigend

Bei einem ersten Verhandlungsversuch hatte der 37-Jährige die Taten vehement bestritten. Sein damaliger Verteidiger hatte – wenig charmant – darauf hingewiesen, dass erhebliche Zweifel daran bestünden, dass sich so etwas tatsächlich zugetragen habe. Für den zweiten Fall führte der Anwalt schon ein rein technisches Hindernis an: Die Ehefrau des Angeklagten sei so gebaut, dass es gar nicht möglich sei, sich über ihren Körper hinweg in der in der Anklage beschriebenen Weise an einem Kind zu schaffen zu machen.

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Der neue Verteidiger hatte seinem Mandanten offenbar geraten, lieber gar nichts zu sagen. Eine weise Entscheidung, denn die Hauptbelastungszeugin verwickelte sich bei ihrer Aussage in derart viele Widersprüche, dass der Staatsanwalt forderte, ihr aus Fürsorge-Gründen einen Anwalt als Zeugenbeistand zur Seite zu stellen. Das Gericht hielt etwas anderes für sinnvoller: Es stellte das Verfahren gegen den 37-Jährigen ein.