Duisburg. Während eine Duisburgerin im Gefängnis saß, ist ihr Mann mit ihrem Auto gefahren – ohne einen Führerschein zu besitzen. Fall landet vor Gericht.

Muss ich einen Autoschlüssel besonders gesichert aufbewahren, nur damit mein Lebenspartner, der keinen Führerschein hat, ihn nicht vielleicht benutzt? Unsinn, fand das Landgericht am König-Heinrich-Platz und sprach eine 48-jährige Frau in zweiter Instanz frei. Ihr Mann war während eines Gefängnisaufenthaltes der Angeklagten in Duisburg am Steuer ihres Wagens erwischt worden.

Den Schlüssel hatte die Frau, während sie im offenen Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Willich saß, im nicht abschließbaren Nachttischchen ihrer Wohnung aufbewahrt. Dort hatte ihn der Gatte heraus genommen, sich in das Auto der Partnerin gesetzt und war losgefahren. Weit war er nicht gekommen, als eine Streifenwagenbesatzung ihn kontrollierte.

Duisburgerin: „„Ich habe ihm gesagt, dass er in Deutschland nicht mehr fahren darf“

„Ich wusste, dass sein Führerschein in Deutschland nicht mehr galt“, gab die 48-Jährige zu. Bei einer früheren Polizeikontrolle sei das heraus gekommen. „Ich habe ihm gesagt, dass er in Deutschland nicht mehr fahren darf, so lange sein Führerschein nicht umgeschrieben wurde.“ Aber sie habe nicht ahnen können, dass er doch mit ihrem Autogerifuhr, als sie im Gefängnis saß und den Schlüssel dorthin nicht mitnehmen konnte. Der Ehemann machte im Zeugenstand – wie schon in erster Instanz – von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und schwieg.

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Das Amtsgericht Duisburg hatte das Verhalten der Frau für fahrlässig gehalten und sie wegen fahrlässigen Duldens des Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Dagegen hatte die Angeklagte Berufung eingelegt.

Berufungskammer verwies auf einschlägige Urteile

Völlig zurecht, fand die Berufungskammer. Und verwies auf eine Reihe einschlägiger Urteile mehrerer Obergerichte. Von niemanden müsse erwartet werden, dass er sich einen Tresor anschaffe, damit der Lebenspartner daran gehindert werde, sich Dinge wie einen Autoschlüssel zu verschaffen, um damit gesetzeswidrige Taten zu begehen. Die Angeklagte wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.