Duisburg/Münster. Im Verfahren um Bayer-CO-Pipeline macht das Oberverwaltungsgericht Münster wegen einer Flut von Beweisanträgen eine Verhandlungspause.

Am Ende des zweiten Verhandlungstages im Verfahren um die CO-Pipeline vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gibt es eine Verhandlungspause. Der Grund: Die Anwälte der vier Kläger erhoben am Donnerstag insgesamt 167 neue Beweisanträge.

CO-Pipeline: Urteilsverkündung könnte sich verzögern

Weil diese allesamt vom Gericht zu prüfen sind, ehe die mündliche Verhandlung fortgesetzt werden kann, sagte der Vorsitzende Richter Martin Lechtermann die eigentlich am Freitag geplante Runde in der Aula des Münsteraner Schlosses ab, die Fortsetzung gibt es erst am kommenden Freitag, 28. August (10 Uhr).

Da war eigentlich die Urteilsverkündung vorgesehen. Dieser Termin wird aber nur dann zu halten sein, wenn das Gericht sämtliche Beweisanträge zurückweist. Möglich ist aber, dass für die Prüfung weitere Gutachten erforderlich sind.

[In unserem lokalen Newsletter berichten wir jeden Abend aus Duisburg. Den Duisburg-Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen.]

Am Donnerstag ging es um die Sicherheit der umstrittenen Kohlenmonoxid-Leitung, die Technik, die sie gewährleisten soll und die Beschaffenheit der Materialien. Die Anträge beziehen sich auch auf die Anordnungen zu neuen Vorkehrungen aus dem Planänderungsverfahren von 2018, vier Jahre nach der Unterbrechung des OVG-Verfahrens.