Duisburg. Nach einem Besuch beim Bäcker setzte sich für einen Duisburger (31) eine Verkettung unglücklicher Umstände in Gang. Nun stand er vor Gericht.
Nur eben Brötchen holen, wollte ein 31-Jähriger aus Laar am 8. Januar. Für den Sprung zum Bäcker parkte er sein Auto nachlässig auf dem Radweg an der Friedrich-Ebert-Straßes – dort, wo es eigentlich nicht stehen darf. Als er aus der Bäckerei kam, standen zwei Polizisten an seinem Wagen. Die Reaktion des 31-Jährigen überraschte die Ordnungshüter: Der Mann sprang in sein Fahrzeug und brauste davon. Mitsamt 181 Gramm Marihuana, die er in einer Tasche bei sich trug.
Vermutlich wären die Beamten nie auf die Idee gekommen sich für mehr zu interessieren als für die Personalien des verkehrswidrig parkenden 31-Jährigen, der sein Auto nur eben versetzen sollte. Aufgrund des Kennzeichens fiel es ihnen nicht schwer, die Adresse des Duisburgers zu ermitteln. Dort übergab ihnen ein Nachbar des Mannes die Tasche. Die war gerade auf seinem Balkon gelandet.
Drogen landeten nach Wurf aus dem Fenster auf Balkon eines Nachbarn
Dem Angeklagten war offenbar nichts Besseres eingefallen, als sich sofort nach Hause zu begeben und die Tasche mit den Drogen aus dem Fenster zu werfen. Was zu einer Punktlandung auf einem darunter liegenden Balkon führte.
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Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz gab der bislang unbescholtene Angeklagte den Besitz der Drogen, die nicht komplett für den Eigenverbrauch gedacht gewesen waren, unumwunden zu. „Als ich die Polizisten sah, habe ich einfach nur Panik bekommen“, erklärte er verschämt sein wenig intelligentes Verhalten. Das Schöffengericht kam zu einer vergleichsweise milden Strafe: Eine einjährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.