Duisburg. Eine Duisburgerin wehrt sich gegen eine Strafe wegen Untreue. Sie soll ihre Mutter um 14.000 Euro gebracht haben, als die in einer Klinik lag.
In zweiter Instanz wehrt sich eine 59-Jährige vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz gegen eine Verurteilung wegen Untreue. Das Amtsgericht Ruhrort hatte sie zu zehn Monaten Monaten mit Bewährung verurteilt. Im Juli 2017 soll die Angeklagte eine ihr von der Mutter ausgestellte Vollmacht ausgenutzt haben, um die 85-jährige Duisburgerin um 14.000 Euro zu prellen.
So viel lässt sich wohl schon nach dem ersten Prozesstag vermuten: Egal, wie das Verfahren ausgeht, dürften die Risse in der von dem Verfahren betroffenen Familie kaum noch zu kitten sein. Denn die Angeklagte bestreitet den Vorwurf: Nein, sie habe die Abhebungen von 6000 und 8000 Euro, die während eines Krankenhausaufenthaltes der Seniorin erfolgten, nicht getätigt, trug ihr Anwalt zu Prozessbeginn vor.
Prozess in Duisburg: Sohn belastet eigene Mutter
Die Angeklagte selbst war nämlich kurzfristig gesundheitlich verhindert. Dank einer entsprechenden Vollmacht des Verteidigers konnte der Prozess auch ohne sie starten. Gegen die Behauptung der Angeklagten sprechen die Erkenntnisse eines Schriftgutachters: „Unter der Voraussetzung, dass die mir vorgelegten Kopien der Auszahlungsanweisungen den Originalen entsprechen und sie nicht beispielsweise elektronisch manipuliert wurden, stammen sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von der Hand der Angeklagten.“
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Der Sohn der Angeklagten belastete diese mit seiner Aussage schwer: „Oma war in ihrer Wohnung gestürzt, lag vier Wochen im Krankenhaus.“ In dieser Zeit habe seine Mutter das Konto abgeräumt, alles noch Verwertbare aus der Wohnung der Oma geholt und diese schließlich in ein weit entferntes Pflegeheim abgeschoben. „Sie hatte das alles geplant.“
85-Jährige zeigte Tochter bei der Polizei an
Die 85-Jährige erlangte erst nach Monaten Kenntnis davon, dass ihr Konto leer war. „Sie ist mit mir zur Polizei gefahren und hat meine Mutter angezeigt“, so der Enkel (23). Unklar scheint, ob die Frau, die unter einer Demenz leiden soll, dabei voll zurechnungsfähig war. „Die ist nicht dement, die ist nur taub“, glaubt ihr Enkel. Das vermittele aber oft den falschen Eindruck, dass die Großmutter geistig nicht folgen könne. Seit dem Umzug der Großmutter ins Altenheim habe sich seine Mutter nicht mehr um die alte Dame gekümmert. „Der Kontakt ist völlig abgerissen. Auch zu mir, nachdem sie mich herausgeworfen hatte.“
Für das Verfahren ist Ende August mindestens ein Fortsetzungstermin geplant. Die Berufungskammer hofft, dass die Angeklagte dann auch persönlich erscheinen wird.