Duisburg. Der erste von zwei Prozessen gegen ein Drogen-Netzwerk ist vor dem Landgericht Duisburg gestartet. Trio sitzt auf der Anklagebank.
Vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz startete am Mittwoch der erste Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder einer Bande, die in Teilen Hochfelds den Straßenverkauf von Marihuana beherrscht haben soll. Insgesamt geht es um rund 30 bis 35 Kilo Rauschgift, die zwischen Januar 2016 und Juli 2019 angekauft, in verschiedenen Wohnungen im Stadtteil gelagert und durch eine gut organisiertes Netzwerk verkauft worden sein sollen. Staatsanwaltschaft und Polizei hatten die Gruppierung bei einer Großrazzia in Hochfeld am 2. Juli 2019 gesprengt.
Insgesamt acht Angeklagte sollten sich dafür gemeinsam vor dem Landgericht verantworten. Doch Corona ließ das geplante Groß-Verfahren undurchführbar werden: Die 1. Große Strafkammer teilte es in drei Prozesse auf. Bei dem ersten sitzen nun ein 44-jähriger Duisburger wegen Drogenhandels, zwei 19 und 35 Jahre alte Duisburger wegen Beihilfe auf der Anklagebank.
Drogenverkauf in Hochfeld: Gruppierung hatte klar verteilte Aufgaben
Der 44-Jährige soll der Haupt-Bunkerhalter der Gruppierung gewesen sein. Zu seinen Aufgaben soll es gehört haben, größere Lieferungen in vielen kleineren Teilmengen an unterschiedlichen Standorten zu lagern und im Bedarfsfall auszugeben. Die Bande soll das aus Vorsicht getan haben, damit bei einer Durchsuchung nicht etwa der gesamte Drogenvorrat beschlagnahmt werden konnte.
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Trotz seiner jungen Jahre soll ein 19-Jähriger der dritte Mann in der Organisation gewesen sein. Er soll das besondere Vertrauen der Bandenchefs genossen haben, soll den Straßenverkauf überwacht, den Kontakt zu den „Läufern“ gehalten und über die Gesamtgeschäfte informiert gewesen sein. Der dritte Angeklagte (35) soll einer der zahlreichen Bunkerhalter gewesen sein, bei denen ein reges Kommen und Gehen geherrscht haben soll. Auch in seiner Wohnung war bei einer Großrazzia im Juli 2019, die zeitgleich an zahlreichen Standorten stattfand, eine erhebliche Menge Marihuana gefunden worden.
Drogenprozess: Geständnisse zu Prozessbeginn
Alle drei Angeklagte legten zu Prozessbeginn weitgehende Geständnisse ab. Bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung war zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über das Strafmaß gesprochen worden. Zwar führte das nicht zu einer förmlichen Verständigung, doch wäre eine Strafe, die beim Haupt-Bunkerhalter dreieinhalb Jahre übersteigt und bei den beiden anderen Männern nicht mehr im bewährungsfähigen Bereich liegt, eine Überraschung.
Das Verfahren gegen drei weitere mutmaßliche Mittäter beginnt nur einen Tag später an gleicher Stelle. Von den drei 23 bis 40 Jahre alten Männern soll einer ebenfalls Bunkerhalter gewesen sein, die anderen beiden sollen als Vermittler zwischen der Chefetage und den Straßenverkäufern agiert haben. Beide Prozesse sollen bereits nach einem weiteren Verhandlungstag am 3. August abgeschlossen werden.
Prozess gegen mutmaßliche Bandenchefs startet am 29. Juli
Der Prozess gegen zwei Männer, von denen die Staatsanwaltschaft glaubt, dass sie an der Spitze der Hochfelder Gruppe gestanden haben, soll am 29. Juli starten. Die Anklage geht davon aus, dass die beiden Angeklagten auch Kontakte zu einer ähnlich strukturierten Gruppe von Drogenhändlern in Meiderich herstellte. Die Hochfelder und die Meidericher, die unter anderem von zwei Kiosken im Stadtteil aus agierten, sollen sich gegenseitig unterstützt und mit Drogen ausgeholfen haben.
Prozess gegen Meidericher Gruppe läuft noch
Während die Verfahren gegen die Hochfelder Gruppe anlaufen, wird vor einer anderen Kammer des Landgerichts Duisburg seit Mai gegen eine ähnlich strukturierte Bande aus Meiderich verhandelt. Im Mittelpunkt ihrer Geschäfte sollen zwei Kioske gestanden haben.
Gegen vier Angeklagte wird noch verhandelt. Vier Männer waren - nachdem das Groß-Verfahren ebenfalls wegen Corona geteilt worden war - bereits im Juni zu Bewährungsstrafen beziehungsweise einem Jugendarrest verurteilt worden.
Trotz der milden Strafen haben alle Revision eingelegt. Wären ihre Urteile rechtskräftig geworden, hätten sie bei einem Ruf in den Zeugenstand keine Möglichkeit mehr gehabt, die Aussage zu verweigern.