Duisburg. Das Landgericht verurteilt vier Duisburger. Sie hatten einer Gruppe geholfen, die von zwei Trinkhallen in Meiderich aus mit Drogen handelte.
Wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz drei Duisburger im Alter zwischen 24 und 28 Jahren zu Bewährungsstrafen von jeweils 18 Monaten. Ein 21-jähriger Duisburger, der zur Tatzeit noch Heranwachsender war, kam mit einem vierwöchigen Dauerarrest davon.
Zur Überzeugung der Jugendkammer waren die Angeklagten an den Drogengeschäften einer Täter-Gruppierung beteiligt gewesen, bei denen zwischen 2016 und 2019 zwei Trinkhallen in Meiderich als Umschlagplatz gedient hatten. Allerdings hatten die Angeklagten nur eine vergleichsweise untergeordnete Rolle dabei gespielt.
Corona: Landgericht hatte Verfahren mit acht Angeklagten geteilt
Der Prozess hatte Anfang Mai zunächst mit acht Angeklagten begonnen. Doch die Zahl der in Untersuchungshaft sitzenden Männer, die von jeweils zwei Anwälten verteidigt und von jeweils zwei Wachtmeistern bewacht wurden, hatte das Gericht deutlich an die Grenzen dessen gebracht, was mit dem Infektionsschutz in Corona-Zeiten noch zu vereinbaren war. Die 3. Große Strafkammer hatte den Prozess daher nach der Anklageverlesung geteilt. Das Parallelverfahren gegen die vier anderen Angeklagten läuft noch.