Duisburg. Weil es um seinen Führerschein ging, legte ein Duisburger (66) Einspruch gegen einen Strafbefehl ein. Verbesserung der Lage erreichte er nicht.

Es ist schon erstaunlich, was viele Menschen auf sich nehmen, wenn es um den Führerschein geht. Zahlreiche Verhandlungen vor dem Amtsgericht, die durch den Widerspruch gegen Strafbefehle verursacht werden, müssen nicht etwa wegen der damit verbundenen Geldstrafen, sondern ausschließlich wegen ausgesprochener Fahrverbote und Führerscheinsperren geführt werden.

So war das auch im Falle eines 66 Jahre alten Duisburgers, der sich am 2. August 2019 mit fast zwei Promille Alkohol im Blut ans Steuer seines Autos gesetzt und prompt einen Unfall verursacht hatte.

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Bei Trunkenheitsfahrt in Friemersheim geparktes Auto touchiert

Er hatte in Friemersheim ein geparktes Auto touchiert und dabei einen Sachschaden von 2800 Euro verursacht. Danach war der Mann vom Unfallort abgehauen, wobei er sich logischerweise einer zweiten Trunkenheitsfahrt schuldig machte. Dafür war ihm ein Strafbefehl über 1650 Euro (55 Tagessätze zu je 30 Euro) und vier Monate Führerscheinsperre ins Haus geflattert. Er legte Widerspruch ein.

Wobei es ihm natürlich weniger um das Geld, sondern eindeutig um den Führerschein ging. Den könnte er gerade jetzt, wo seine Frau, die eine kleine Spedition betreibt, durch Corona finanziell schwer gebeutelt sei, so gut gebrauchen, jammerte der Angeklagte, der offiziell allerdings schon in Rente ist. Als ehemaliger Berufskraftfahrer sei er nie unter Alkoholeinfluss gefahren, bis er am Tattag in gemütlicher Runde einen über den Durst trank.

Neuer Führerschein kann im Oktober beantragt werden

Schon beim Strafbefehl war das alles berücksichtigt worden. Auch die Tatsache, dass der Angeklagte nun schon elf Monate auf seine Fahrerlaubnis verzichten muss. Es blieb bei der ausgesprochenen Strafe. Alles was der Strafrichter für den Angeklagten tun konnte, war die Führerscheinsperre um einen Monat zu verkürzen.

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Das war exakt der Monat, um den der Widerspruch gegen den Strafbefehl die ganze Sache verzögert hatte. So oder so kann der Angeklagte im Oktober einen neuen Führerschein beantragen. Gewonnen hat er durch die Verhandlung also rein gar nichts. Dafür muss er nun aber noch seinen Verteidiger und eine Verhandlungsgebühr bezahlen.